Erich war ein Spross des alten oberschwäbischen Adelsgeschlechts der Truchsesse von Waldburg aus der standesherrlichen Linie Zeil. Sein voller Name lautete Maria Erich August Wunibald Anton Joseph Reinhard Reichserbtruchseß Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg. Er war der Sohn des Fürsten Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg (* 1867; † 1918) und der Fürstin Marie Therese geb. zu Salm-Reifferscheidt-Raitz (* 1869; † 1930) und hatte noch fünf Geschwister.
1953 starb Erich von Waldburg-Zeil bei einem Autounfall in Aitrach. Zu seinem Gedenken wurde in Aitrach die Fürst-Erich-Kapelle errichtet.
Ehe und Nachkommen
Erich heiratete am 5. April 1926 in Kleinheubach Maria Monika Prinzessin zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg (* 25. Februar 1905; † 28. Dezember 1992), eine Tochter des Fürsten Aloys zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg. Das Paar gehörte der römisch-katholischen Kirche an. Aus der Ehe gingen sieben Kinder hervor:
Georg Fürst[9] von Waldburg-Zeil und Trauchburg (1928–2015), seit 1953 Chef des ehemaligen Fürstenhauses Waldburg zu Zeil und Trauchburg
Eberhard (1940–2013), ⚭ 1966 Johanna Gräfin von Harrach zu Rohrau und Thannhausen
Literatur
Walther Killy (Hrsg.): Deutsche Biographische Enzyklopädie. Band 10. Verlag K. G. Saur und DTV, München 2001, S. 300.
Jürgen Klöckler: Waldburg-Zeil und Trauchburg, Maria Erich August Wunibald Joseph Reinhard Reichserbtruchseß, Fürst von, Großgrundbesitzer, kath. Publizist. In: Baden-Württembergische Biographien, Band 3, S. 433–434. Stuttgart: Kohlhammer, 2002.
Jürgen Klöckler: Erich Fürst von Waldburg-Zeil: Gesellschaftsbilder und staatsorganisatorische Vorstellungen des oberdeutschen Adels nach 1945. In: Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur (Hrsg.): Das große weite Tal der Möglichkeiten. Geist, Politik, Kultur 1945–1949 – Das Projekt Gesellschaft Oberschwaben, S. 169–176. Lindenberg: Kunstverlag Fink, 2002. ISBN 3-89870-051-8.
Jürgen Klöckler: Abendland – Alpenland – Alemannien. Frankreich und die Neugliederungsdiskussion in Südwestdeutschland 1945–1947. In: Studien zur Zeitgeschichte. Herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte, Band 55, R. Oldenbourg Verlag München 1998.
Erich von Waldburg-Zeil: Soziallehren und Sozialerfahrungen der Menschheit. Die Lehre der Päpste mit besonderer Berücksichtigung von Quadragesimo anno. Leutkirch: Rottenburg 1946, (24 S.)
↑Jürgen Klöckler: Abendland – Alpenland – Alemannien. Frankreich und die Neugliederungsdiskussion in Südwestdeutschland 1945–1947. In: Studien zur Zeitgeschichte. Herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte, Band 55, R. Oldenbourg Verlag München 1998, S.108.
↑Ab April 1951 erschien das „Neue Abendland“ im neu gegründeten „Verlag Neues Abendland“, Eigentümer war zunächst Erich zu Waldburg-Zeil, nach seinem Tod sein ältester Sohn Georg, Herausgeber war Gerhard Kroll.
↑Jürgen Klöckler: Abendland – Alpenland – Alemannien. Frankreich und die Neugliederungsdiskussion in Südwestdeutschland 1945–1947. In: Studien zur Zeitgeschichte. Herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte, Band 55, R. Oldenbourg Verlag München 1998, S. 112.
↑Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 bestimmte, dass die öffentlich-rechtlichen Privilegien der Geburt oder des Standes aufzuheben waren und dass Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden durften. Gleichzeitig wurden die bisherigen Adelsbezeichnungen zu Bestandteilen des bürgerlichen Familiennamens erklärt. Das preußische Adelsgesetz vom 23. Juni 1920, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also hier Graf statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (Gräfin statt Graf). Namensrechtlich waren die Adelsbezeichnungen seitdem Bestandteile des Familiennamens. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Gesetzgebung übernommen. Im Fall des Hauses Waldburg-Zeil tragen seitdem alle Mitglieder nach deutschem Recht den bürgerlich-rechtlichen Familiennamen Graf bzw. Gräfin von Waldburg zu Zeil und Trauchburg. Bis heute ist es jedoch üblich, dass der jeweilige Chef des Hauses beim Tode des Vaters den historischen Adelstitel Fürst verwendet, wie es auch noch immer bei den entsprechenden Adelsfamilien in Primogenitur praktiziert wird.
Waldburg zu Zeil und Trauchburg, Erich August Fürst von; Waldburg zu Zeil und Trauchburg, Maria Erich August Wunibald Anton Joseph Reinhard Reichserbtruchseß Fürst von (vollständiger Name)