1585 wurde die erste Kirche erbaut. Das heutige Gotteshaus stammt aus dem Jahre 1787.
Die 1907 und 1923/24 gefundenen Stelen von Ellenberg gehören neben dem Menhir von Wellen zu den seltenen verzierten archäologische Raritäten im Fritzlar-Kasseler Raum.
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Schwalm-Eder-Kreis
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Ellenberg 690 Einwohner. Darunter waren 12 (1,7 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 93 Einwohner unter 18 Jahren, 254 zwischen 18 und 49, 177 zwischen 50 und 64 und 156 Einwohner waren älter.[9] Die Einwohner lebten in 318 Haushalten. Davon waren 75 Singlehaushalte, 108 Paare ohne Kinder und 99 Paare mit Kindern, sowie 30 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 201 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[9]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Stadt Spangenberg:[10]; Zensus 2011[9]
Das einst landwirtschaftlich geprägte Dorf erfuhr in den letzten Kriegsjahren und den ersten Nachkriegsjahren ein erhebliches Bevölkerungswachstum durch die Aufnahme von Ausgebombten, Flüchtlingen und Heimatvertriebenen. Danach ging die Einwohnerzahl durch Abwanderung allmählich wieder zurück, ehe sie ab den 1960er Jahren mit der Erschließung von Neubaugebieten im Süden des Dorfes verhältnismäßig schnell wieder anwuchs.
↑Ellenberg. In: Webauftritt. Gemeinde Guxhagen, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. Oktober 2020; abgerufen im Oktober 2021.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/guxhagen.de
↑Gemeindegebietsreform: Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 20. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.6, S.248, Punkt 328, Abs. 43 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,2MB]).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 72.