EUDI-Wallet

Die EUDI-Wallet (EU Digital Identity Wallet) ist ein Projekt der Europäischen Union für einen digitalen Identitätsnachweis in einer digitalen Brieftasche. Dabei sollen Ausweise und Wertzeichen wie zum Beispiel der Führerschein, Eintritts-, Bord- oder Fahrkarten in einer Mobile App auf dem Smartphone verfügbar sein.[1] Dem Verbraucher bzw. dem Nutzer der EUDI-Wallet steht dabei die Souveränität über den Umfang der Nutzung seiner Daten zu.

Das Projekt dient dazu, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Grundlage zu schaffen, damit die bis Ende 2026 einzuführenden nationalen Lösungen untereinander interoperabel sind. Rechtsgrundlage dafür ist die eIDAS-Verordnung, die durch die Verordnung (EU) 2024/1183 entsprechend geändert wurde. Die eIDAS-Verordnung definiert in Art. 3 Nr. 42 die „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität als ein elektronisches Identifizierungsmittel, das es dem Nutzer ermöglicht, Personenidentifizierungsdaten und elektronische Attributsbescheinigungen sicher zu speichern, zu verwalten und zu validieren, um sie vertrauenden Beteiligten und anderen Nutzern von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu präsentieren und mittels qualifizierter elektronischer Signaturen zu unterzeichnen oder mittels qualifizierter elektronischer Siegel zu besiegeln.“

Die Architektur und Standards wurden bereits ab 2023 festgelegt. In Deutschland wird durch die Bundesagentur für Sprunginnovationen ein Innovationswettbewerb durchgeführt.[2] Die Kommission hat dazu inzwischen (Stand: 8. Mai 2026) 31 Durchführungsrechtsakte erlassen, um die notwendigen Standards festzulegen.

Die EUDI-Wallet soll papiergebundene Prozesse überflüssig machen. Denkbar ist auch die Kombination mit weiteren Prozessen, wie beispielsweise in der Gesundheitsversorgung oder im Bankenbereich. Authentifizierungsprozesse werden dadurch erheblich vereinfacht und beschleunigt.[3]

Die eIDAS-Verordnung („2.0“) gibt vor, dass der Bankensektor spätestens im November 2027 mit der EUDI-Wallet operieren können muss.

Die Entwicklung in Frankreich, Italien und Polen wird nach bisheriger Einschätzung termingerecht erfolgen. Auch für Österreich ergibt sich durch die schon vorhandenen Systeme eAusweise und ID Austria ein sehr wahrscheinlich termingerechtes Einführungsszenario. Deutschland hat die Einführung für den 2. Januar 2027 angekündigt.[4] Anders als in anderen Mitgliedstaaten herrscht jedoch in Deutschland eine geringere Akzeptanz für die Nutzung von digitalen Identitätssystemen. Die Einführung bedarf daher einer größeren Vorbereitung.

Zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hat die Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG) vorgelegt.[5][6]

Einzelnachweise

  1. EUDI-Wallet: digitale Identität für Europa. In: Bundesdruckerei. Abgerufen am 8. Mai 2026.
  2. Die eIDAS-Verordnung, EUDI-Wallets und ihre Bedeutung für europäische digitale Identitäten. In: Digitale Verwaltung. Bundesregierung, abgerufen am 8. Mai 2026.
  3. EUDI-Wallet. SPRIND - Bundesagentur für Sprunginnovationen, abgerufen am 8. Mai 2026.
  4. EUDI-Wallet: Wie gut sind die verschiedenen EU-Länder vorbereitet? (Blog) In: namirial.com. 9. April 2026, abgerufen am 8. Mai 2026.
  5. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG). In: bundestag.de. Bundesratsdrucksache 322/26, 29. Mai 2026. Abgerufen am 14. Juni 2026.
  6. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG). In: bundestag.de. Bundestagsdrucksache 21/7408 vom 27. Juli 2026. Abgerufen am 2. August 2026.

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