Der Ort liegt im südöstlichen Teil der Gemeinde zwischen zwei Quellarmen des Merrebachs. Südwestlich des Ortes erhebt sich der 343 m hohe ehemalige Burgberg Landsburg, auf dem heute Basalt abgebaut wird.
Dorheim wurde, soweit bekannt, zwischen 1205 und 1216 als Turnheim in einem Dokument des Klosters Haina erstmals erwähnt. Das Dorf gehörte zum Gericht Waltersbrück und ab dem 16. Jahrhundert zum hessischen Amt Borken. 1821 kam Dorheim zum Kreis Fritzlar, der 1932 im Kreis Fritzlar-Homberg (1939 umbenannt in Landkreis Fritzlar-Homberg) und 1974 im Schwalm-Eder-Kreis aufging.[2][3]
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Dorheim 126 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 15 Einwohner unter 18 Jahren, 45 zwischen 18 und 49, 27 zwischen 50 und 64 und 39 Einwohner waren älter.[7] Die Einwohner lebten in 51 Haushalten. Davon waren 12 Singlehaushalte, 12 Paare ohne Kinder und 24 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 30 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 87 Haushaltungen lebten keine Senioren.[7]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[8]; Gemeinde Neuental[1], Zensus 2011[7]
Erwerbspersonen: 72 Land- und Forstwirtschaft, 26 Produzierendes Gewerbe, 14 Handel und Verkehr, 4 Dienstleistungen und Sonstiges
Politik
Für Dorheim besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Dorheim) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern.[6]
Bei der Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat Dorheim 77,24 %. Alle Kandidaten gehörten der „Gemeinschaftsliste Dorheim“ an.[9] Der Ortsbeirat wählte Benjamin Veith zum Ortsvorsteher.[1]
↑Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Hessen-Nassau und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. December 1871 bearbeitet und zusammengestellt vom Königlichen Statistischen Bureau. In: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. BandX, 1873, ZDB-ID 1467505-5, S.8 (Digitalisat).
↑Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen in Hessen vom 14. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.01, S.5, Punkt 8; Abs. 53. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,9MB]).