Der Disziplinarsenat war bis Ende 2015 ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Seit 2016 hat der 2. Revisionssenat seine Zuständigkeit mit übernommen.[1]
Zuständigkeit
Der Senat war zuletzt, im Geschäftsjahr 2015, für Beamtendisziplinarsachen nach der Bundesdisziplinarordnung zuständig.
Letzte Besetzung
Darüber hinaus wurden zu den Verfahren Beamte als ehrenamtliche Beisitzer hinzugezogen. Die drei Berufsrichter gehörten bereits während des Bestehens des Disziplinarsenates zugleich dem 2. Revisionssenat an.
Vorsitzende
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ https://www.richter-im-internet.de/bverwg/2016