Der 2. Wehrdienstsenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von zwei Wehrdienstsenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden.
Zuständigkeit
Dem Senat sind die Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung einschließlich des Entschädigungsrechts nach Art. 20 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜVerfBesG) zugewiesen.[1]
Besetzung
Der Senat ist gegenwärtig mit folgenden drei Berufsrichtern besetzt:[1]
Der Wehrdienstsenat entscheiden in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Sie werden aus den Soldaten oder früheren Soldaten ausgelost, die den Truppendienstgerichten als ehrenamtliche Richter benannt sind.
Vorsitzende
Einzelnachweise