Im Völkerrecht bezeichnet man die internationale Höflichkeit als Courtoisie, also die Gepflogenheiten im diplomatischen Verkehr der Staaten bzw. deren Vertreter miteinander. Das diplomatische Zeremoniell gehört ebenso zur völkerrechtlichen Courtoisie wie etwa Sprachfertigkeiten verbindend und nicht ausgrenzend zu verwenden (bei Empfängen). Die Abgrenzung zum Völkergewohnheitsrecht ist die fehlende opinio iuris, also die mit einer gesetzten Handlung einhergehende Überzeugung, lediglich aus Höflichkeit und ohne Verpflichtung zu handeln.
Heraldische Courtoisie
In der Heraldik bezeichnet Courtoisie die Gegenüberstellung von Wappen in all ihren Teilen. Zum Beispiel wird bei verheirateten Frauen das Wappen des Ehemanns gespiegelt auf die vom Betrachter aus gesehen linke Seite neben das Stammwappen der Familie der Ehefrau gestellt.[3][4] Siehe auch unter Allianzwappen und Wappenvereinigung.
↑angepasst von: Eva-Maria Krech, Eberhard Stock, Ursula Hirschfeld, Lutz Christian Anders: Deutsches Aussprachewörterbuch. 1. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin, New York 2009, ISBN 978-3-11-018202-6, S.424.
↑Adolf Matthias Hildebrandt (Begr.): Wappenfibel. Handbuch der Heraldik. Herausgegeben vom HEROLD, Verein für Heraldik, Genealogie und Verwandte Wissenschaften. Bearbeitet im Auftrag des Herolds-Ausschusses der Deutschen Wappenrolle von Ludwig Biewer. 19., verbesserte und erweiterte Auflage. Degener, Neustadt an der Aisch, 1998, ISBN 3-7686-7014-7, S. 153.