Im Zuge der konkreter werdenden Planungen für die Errichtung der Wiener Stadtbahn konstituierte sich am 25. Juli 1892, wie vom k.k. Handelsministerium 1891 vorgeschlagen, die Commission für Verkehrsanlagen in Wien mit Sitz am Stubenring 1. In dem Gremium waren das Ministerium, bis 1896 auch für das Eisenbahnwesen zuständig, die Gemeinde Wien, das Land Niederösterreich und die Donauregulierungskommission gleichberechtigt vertreten, wobei nur einstimmige Beschlüsse vorgesehen waren.[1] Im Einzelnen hatte das neue Organ die Aufgabe, als Bauherr folgende Maßnahmen zu koordinieren:[2][3]
Planungsinstanz
Zuständigkeit
Kostenverteilung
Tracierungsbureau der k.k. General-Inspection der österreichischen Eisenbahnen
Anlage von Hauptsammelkanälen längs des Donaukanals
Staat: 5 %, Gemeinde: 90 %, Land: 5 %
Umwandlung des Donaukanals in einen Handels- und Winterhafen
Staat: 66,2/3 %, Gemeinde: 8,1/3 %, Land: 25 %
Stadtbauamt der Gemeinde Wien
Wienflussregulierung
Staat und Land mit je einem Jahresbetrag, der zur Verzinsung und Tilgung eines Anlehensbetrags von je fünf Millionen Gulden erforderlich ist, wogegen das restliche Erfordernis für Verzinsung und Tilgung des zum Zweck der Geldbeschaffung für die Wienflussregulierung zu begebenden Anlehensbetrags ausschließlich von der Gemeinde Wien zu bestreiten war
Die Geldbeschaffung fand kumulativ für alle drei Teilbereiche statt. Sie erfolgte durch die Emission der mit vier Prozent verzinslichen „Wiener Verkehrsanlagen-Anleihe“. Die Commission für Verkehrsanlagen war berechtigt, die zur Finanzierung nötigen Anleihen auf bis zu 90 Jahre aufzunehmen. 1898, im Eröffnungsjahr der Stadtbahn, betrug ihr nominelles Anlagekapital 104.239.122 österreichische Kronen.[4]
Letztlich baute und betrieb die Commission für Verkehrsanlagen die am 9. Mai 1898 eingeweihte Stadtbahn nicht selbst, sondern beauftragte damit die k.k. Staatsbahnen. Jedoch gehörte ihr ein Teil der Fahrbetriebsmittel, nämlich 62 von 112 Stadtbahnlokomotiven und 372 von 864 Stadtbahnwagen. Zudem beschaffte sie 1899 einen Requisitenwagen.[5] Das im Besitz der Gesellschaft befindliche engere Stadtbahnnetz hatte dabei eine Betriebslänge von 37,918 und eine Baulänge von 38,832 Kilometern.
Per Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 wurde die Commission für Verkehrsanlagen in Wien schließlich zum 1. Juli 1934 vollständig liquidiert und ihr Eigentum zwischen der Gemeinde Wien, dem Bundesland Niederösterreich und der Republik Österreich aufgeteilt. Von den einst durch die Gesellschaft beschafften Wagen waren zu diesem Zeitpunkt noch 328 vorhanden, sie wurden zu einem Buchwert von 145.922,96 österreichischen Schilling abgelöst. Zusätzlich gehörten ihr damals noch sieben Wagen anderer Bauart.[6]
Literatur
Alfred Horn: Wiener Stadtbahn. 90 Jahre Stadtbahn, 10 Jahre U-Bahn. Bohmann-Verlag, Wien 1988, ISBN 3-7002-0678-X.
Einzelnachweise
↑Alfred Horn: 90 Jahre Stadtbahn, 10 Jahre U-Bahn. Bohmann-Verlag, Wien 1988, ISBN 3-7002-0678-X, S. 9.
↑Roland Tusch: Die Wiener Stadtbahn. In: Denkmail. Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nummer 10, Februar–
↑Die Wiener Stadtbahn seit ihrem Bestande von 1898 bis 1908, bearbeitet im k.k. Eisenbahnministerium, Druck und Verlag der k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1909, S. 6.
↑Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereines, Ausgabe Nummer 24 vom 15. Juni 1900, S. 393.
↑Alfred Horn: 90 Jahre Stadtbahn, 10 Jahre U-Bahn. Bohmann-Verlag, Wien 1988, ISBN 3-7002-0678-X, S. 92.