Als junger Mann begab er sich auf die Grand Tour, die ihn u. a. an den Hof des absolutistischen französischen Herrschers Ludwig XIV. führte. Bald nach seiner Rückkehr 1663 wurde er in die Regierungsgeschäfte miteinbezogen und damit auf seine königlichen Pflichten vorbereitet. Mit dem Souveränitätsgesetz von 1661 und dem Königsgesetz von 1665 wurden der Absolutismus und die Erbmonarchie eingeführt. Christian V. war damit der erste erbliche König von Dänemark. Zu seiner Krönung 1671 wurde eine neue Krone und ein neues Reichsschwert angefertigt.
Wie sein Vater schränkte er den Einfluss des Adels ein und erlaubte Bürgerlichen den Zugang zu Staatsämtern, für diese wurde der neue Titel Lehnsgraf geschaffen. Bereits direkt nach seinem Regierungsantritt ersetzte er den unter seinem Vater einflussreichen Christoffer von Gabel durch Friedrich von Ahlefeldt. Einer der wichtigsten seiner bürgerlichen Ratgeber war Peder Schumacher Griffenfeld. Er empfahl Christian die Gründung des Dannebrogordens. Da er jedoch 1675 vor dem Krieg gegen Schweden warnte, fiel er in Ungnade.
Mit Wirkung vom 15. April 1683 ließ Christian V. die bislang in den einzelnen Gebieten Dänemarks gültigen Rechte (Jütisches Recht, Schonisches Recht und Seeländisches Recht) durch ein neues Dänisches Gesetzbuch (Danske Lov) ersetzen. Gewisse Teile dieses Gesetzbuchs sind bis heute in Kraft.[1]
Mit seiner Mätresse Sophie Amalie Moth (* 1654; † 1719), auf die er schon als 22-Jähriger aufmerksam geworden war, hatte Christian V. fünf außereheliche Kinder, deren Vaterschaft er öffentlich anerkannte: