Die Abgeordnetenkammer (spanischCámara de los Diputados) ist das Unterhaus des Parlaments von Äquatorialguinea. Die Volksrepräsentantenkammer besteht aus 100 Abgeordneten, die für fünf Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt werden.
Gemäß Artikel 70 der damaligen Verfassung Äquatorialguineas wurde im Jahr 1984 eine Kammer der Volksrepräsentanten (Cámara de Representantes del Pueblo) geschaffen. Sie war zunächst die einzige Kammer des Parlamentes. Ihre Abgeordneten traten zweimal jährlich im März und im September für maximal zwei Monate zusammen.
Aufgrund der neuen Verfassung, die durch ein Referendum am 23. November 2011 gebilligt wurde und 2012 in Kraft trat, wurde als zweite Kammer ein Senat geschaffen und die bisherige Volksrepräsentantenkammer (Cámara de Representantes del Pueblo) in Abgeordnetenkammer (Cámara de los Diputados) umbenannt.[3] Die Cámara de los Diputados und der Senat wurden am 26. Mai 2013 erstmals gewählt.
Wahlen
Die letzten Parlamentswahlen fanden im Jahr 2017 statt. Die meisten Oppositionsparteien boykottierten die Wahl, da sie von massiver Wahlmanipulation durch die Regierung ausgehen. Wahlbeobachter der Afrikanischen Union beschrieben die Wahlen jedoch als überwiegend frei und fair.[4] Von den drei angetretenen Parteien gewannen zwei Parteien Sitze im Parlament. Von 100 Abgeordneten sind 22 Frauen.[1]
Kandidaten, die zur Wahl antreten wollen, müssen…
… die Staatsbürgerschaft von Äquatorialguinea besitzen und mindestens 25 Jahre alt sein
… im vollen Besitz ihrer zivilen und politischen Rechte sein
… lesen und schreiben können
… in Einheit und Anerkennung der bestehenden Gesetze leben.