Die Stadt Aachen wurde ab 1800 von einem einzelnen Bürgermeister regiert, der zunächst Maire (aus dem französischen), dann Oberbürgermeister genannt wurde. Ihm standen jeweils bis zu drei beigeordnete Bürgermeister zur Seite. Bis 1798 hatte es eine Doppelspitze mit zwei regierenden Bürgermeistern gegeben. Diese Bürgermeister sind unter Bürgermeister der Reichsstadt Aachen aufgeführt. Doppelspitzen gab es zeitweise auch später. So gab es von 1815 bis 1888 neben dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen auch einen Landrat des Stadtkreises Aachen. Eine etwas anders geartete Doppelspitze mit einem ehrenamtlichen Oberbürgermeister und einem Oberstadtdirektor als Leiter der Verwaltung gab es auch wieder von 1946 bis 1995. Daher sind auf dieser Seite auch die Landräte des Stadtkreises und die Oberstadtdirektoren aufgeführt.
Unter der alten reichsstädtischen Verfassung wurde die Freie Reichsstadt Aachen von einer Doppelspitze aus zwei Bürgermeistern regiert. In der Übergangsphase von 1794 bis 1800 wurde Aachen im Wechsel sowohl von nach der alten Reichsstädtischen Verfassung gewählten Bürgermeistern, als auch zwischenzeitlich von Stephan Wilhelm Josef Beissel (Januar bis März 1793) und Josef Brantten (Juli 1795 bis Frühjahr 1797) als eingesetzte Maires regiert, denen ein 10-köpfiger Munizipalrat zur Seite stand. Die alte Verfassung wurde von den Franzosen 1798 endgültig außer Kraft gesetzt und Jakob Friedrich Kolb regierte Aachen dann als Präsident der Kantonsmunizipalität. Seit 1800 war Aachen nun offiziell eine Mairie und wurde bis 1815 von einem Maire regiert. Dessen Funktion entsprach derjenigen der späteren Oberbürgermeister. Dem Maire standen drei Adjunkten zur Seite. Der erste Maire wurde 1800 ernannt, ab 1802 wurden die Maires gewählt. Die drei Maires während der französischen Besatzungszeit waren:
Guaita wurde nach dem Wiener Kongress erster Oberbürgermeister der Stadt Aachen
Landräte des Stadtkreises Aachen
Bis 1888 gab es Landräte, die dem damaligen Stadtkreis Aachen vorstanden, der als einzige Gemeinde die Stadtgemeinde Aachen enthielt.[1] Diese Dualität wurde dann aufgegeben. Somit war ab 1888 der jeweilige Oberbürgermeister zusammen mit dem Rat für die Geschicke der Stadt und des Stadtkreises zuständig.
Von Guaita war vorher schon Maire unter der französischen Besatzung und wurde noch von der Bürgerschaft zum Oberbürgermeister gewählt und nicht von der preußischen Regierung eingesetzt. 1818 scheiterte der Versuch der preußischen Regierung, ihn deshalb abzusetzen.
Solders, früherer 3. Adjunkt, war zusammen mit Wilhelm Daniels kommissarisch als Beigeordneter Bürgermeister eingesetzt. Neubesetzungen erfolgten bis zur Einführung der Rheinischen Gemeindeordnung 1845 nur durch die preußische Regierung. Erste freie Wahl eines Bürgermeisters fand somit erst wieder ab 1848 statt.
1.a Carl Eduard Dahmen Amtszeit: 1849–1879 1.b Carl Eugen Zimmermann (1828–1902) Amtszeit: 1879–1885 2. Theodor Freiherr Geyr von Schweppenburg Amtszeit: 1871–1882
1. Edmund Sinn (1902–1978) 2. Hans Schwippert (1899–1973) 3. Kurt Pfeiffer (1893–1987) 4. Gerd Heusch (1903–1984) 5. Helmut Pontesegger 6. Josef Hirtz 7. Karl Breuer 8. Heinrich Faust 9. Hans Schefer Amtszeit für alle von Nov. 1944 – März 1945
Oppenhoff wurde von der amerikanischen Militärregierung eingesetzt, am 25. März 1945 vor seinem Haus von SS-Leuten auf Befehl Himmlers ermordet. Ihm standen bis zu neun ernannte bzw. eingesetzte Bürger zur Seite, die sich allesamt Bürgermeister nennen durften.
Wilhelm Rombach
1945
Rombach wurde nach der Ermordung Oppenhoffs erneut als OB eingesetzt.
Kuhnen war bereits bis zu seiner Absetzung 1933 durch die Nationalsozialisten Bürgermeister Aachens gewesen.
Von 1946 bis 1994
In der Zeit von 1946 bis 1995 gab es eine Doppelspitze. Der Oberbürgermeister war ehrenamtlich tätig. An der Spitze der Verwaltung stand ein Oberstadtdirektor. Spätestens 1999 mit der ersten Direktwahl der Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen wurden die ersten hauptamtlichen Oberbürgermeister, die zugleich der Stadtverwaltung vorstehen, gewählt. Der Rat der jeweiligen Stadt konnte darüber entscheiden, ob der Oberbürgermeister schon vor 1999 hauptamtlich tätig sein soll. Dies geschah oft dann, wenn ein Oberstadtdirektor pensioniert wurde oder sein Amt aufgab. Aachen hat von dieser Regelung 1995 Gebrauch gemacht.
Der letzte der drei Oberstadtdirektoren versah seinen Dienst bis zu seiner Pensionierung 1995, danach fiel das Amt zugunsten eines hauptamtlichen OB weg.
Margret Ortstein löste 1991 Stephanie Weis-Gerhardt ab, die eine Stelle als Projektmanagerin bei Geoplan EDV – Gesellschaft für die Abfallwirtschaft mbH Aachen angenommen hatte.
Ab 1994
Seit 1999 werden die Oberbürgermeister direkt gewählt und sind hauptamtlich tätig. Nach dem Ausscheiden des Oberstadtdirektors Heiner Berger 1995 wurde der 1994 gewählte ehrenamtliche Oberbürgermeister Jürgen Linden zum ersten hauptamtlichen Oberbürgermeister.
Meike Thüllen trat 2003 sowohl vom Amt der Bürgermeisterin zurück als auch aus der FDP aus, behielt aber als Parteilose ihren Sitz. Das Amt des Bürgermeisters blieb bis zur nächsten regulären Wahl vakant.
Entsprechend dem neuen Kommunalwahlgesetz wurde Marcel Philipp für sechs Jahre gewählt. Die Wahlperiode des Oberbürgermeisters würde somit formell 2015 enden. Nach der Änderung des Landeswahlgesetzes im März 2013 sollen die Wahlen der Bürgermeister demnächst, spätestens 2020, wieder am selben Tag wie die der Räte und zwar alle fünf Jahre stattfinden. Marcel Philipp hat daraufhin von seiner Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht, freiwillig seine Amtszeit zu verkürzen und bereits im Rahmen der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 zur Wiederwahl anzutreten.[2]
2014–2020
1. Margrethe Schmeer (* 1950, CDU) 2. Björn Jansen (* 1977, SPD) ab dem 25. September 2015: Norbert Plum (* 1955, SPD) 3. Hilde Scheidt (* 1950, Grüne)
Alle drei Beigeordneten Bürgermeister wurden zunächst in ihren Ämtern bestätigt. Da Björn Jansen ab dem 1. Oktober 2015 das Amt des Geschäftsführers der Kur- und Badegesellschaft Aachen übernahm, legte er sowohl sein Bürgermeisteramt als auch sein Ratsmandat nieder. Als Nachfolger wurde Norbert Plum gewählt.[3][4]
1. Hilde Scheidt (* 1950, Grüne) 2. Holger Brantin (* 1965, CDU) ab dem 01. Februar 2024: Margarethe Schmeer (* 1950, CDU) 3. Norbert Plum (* 1955, SPD)
Sibylle Keupen wurde von der Partei Bündnis 90/Die Grünen nominiert. Ende Dezember 2023 schied Holger Brantin aus gesundheitlichen Gründen aus. Daraufhin wurde Margarethe Schmeer am 31. Januar 2024 durch den Rat der Stadt Aachen erneut zur Bürgermeisterin gewählt.[5]
Literatur
Lothar Gall: Vom alten zum neuen Bürgertum. Die mitteleuropäische Stadt im Umbruch 1780–1820. Oldenbourg, München 1991.
Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen, Band 7: Rheinland. Bearbeitet von Rüdiger Schütz, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn 1978, ISBN 3-87969-122-3.
Herbert Lepper: Formen der städtischen Selbstverwaltung einst und heute. Eine Dokumentation. Selbstverlag des Stadtarchivs Aachen. Aachen 1986.
↑Rolf Jehke: Stadtkreis Aachen. In: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945. Abgerufen am 9. August 2012.