Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien ist eines von 13 Bezirksgerichten in Wien mit Sitz im Justizzentrum Wien-Mitte im GemeindebezirkLandstraße. Gerichtsträger ist der Bund. Mit über 40 Richtern ist es das größte Bezirksgericht in Österreich[3] und aufgrund seiner Zuständigkeit für den Gemeindebezirk Innere Stadt in zahlreichen Gesetzen als subsidiär zuständig normiert, wenn ein anderes Gericht nicht zuständig ist oder das zuständige Gericht nicht ermittelt werden kann.
Wie alle Bezirksgerichte ist auch das Bezirksgericht Innere Stadt Wien in seinem Gerichtsbezirk für die nachstehend aufgelisteten Angelegenheiten zuständig:
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien führt für das gesamte Bundesgebiet das Seeschiffsregister.
Für den Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien sind aufgrund der beschriebenen Sonderstellung eigene Besoldungszulagen im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz vorgesehen.
↑RGBl. 237/1850 (Jurisdiktionsnorm vom 18. Juni 1850) in Verbindung mit RGBl. 278/1848 (Entschließung vom 14. Juni 1849) und 288/1848 (Verordnung vom 26. Juni 1849)