Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)

Basisdaten
Titel: Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Kurztitel: Betäubungsmittelgesetz
Früherer Titel: Opiumgesetz
Abkürzung: BtMG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Nebenstrafrecht
Fundstellennachweis: 2121-6-24
Ursprüngliche Fassung vom: 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1930
Neubekanntmachung vom: 1. März 1994
(BGBl. I S. 358)
Letzte Neufassung vom: 28. Juli 1981
(BGBl. I S. 681,
ber. S. 1187)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
überw. 1. Januar 1982
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 27. März 2024
(BGBl. I Nr. 109 vom 27. März 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. April 2024
(Art. 15 G vom 27. März 2024)
Weblink: Text des BtMG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz (s. u.), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt.

Welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, lässt sich den Anlagen I bis III des Gesetzes entnehmen (§ 1 Abs. 1 BtMG):

  • Anlage I erfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (Handel und Abgabe verboten, etwa LSD),
  • Anlage II die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten, etwa Ausgangsstoffe wie Cocablätter) und
  • Anlage III die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV, etwa Morphin).

Die Anlagen sind jeweils dreispaltig aufgebaut. Spalte 1 enthält die Internationalen Freinamen (INN) der Weltgesundheitsorganisation (etwa Amphetamin), Spalte 2 andere nicht geschützte Stoffbezeichnungen wie Kurzbezeichnung oder Trivialnamen (etwa Amphetamin) und Spalte 3 die chemische Stoffbezeichnung (etwa (RS)-1-Phenylpropan-2-ylazan).

Eine vollständige Übersicht über die erfassten Stoffe gibt die Liste von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Inhalt

Das BtMG ist in acht Abschnitte gegliedert

  1. Begriffsbestimmungen
  2. Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
  3. Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
  4. Überwachung
  5. Vorschriften für Behörden
  6. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  7. Betäubungsmittelabhängige Straftäter
  8. Übergangs- und Schlussvorschriften

Tatbestand

Zwei Retardkapseln Morphinsulfat (5 mg und 10 mg)
Zwei 10-mg-Tabletten Oxycodon-Hydrochlorid zweier Hersteller und Sicherheitsblister
Ein Blotter als Träger für LSD

Betäubungsmittel im Sinne des BtMG und Drogen sind nicht gleichzustellen. Alkohol, Nikotin und Coffein werden vom BtMG, weil sie nicht in die Anlagen aufgenommen wurden, nicht erfasst. Sie sind daher in Deutschland legale Drogen. Aber auch andere berauschende Substanzen verschiedener Pflanzen (bspw. Stechäpfel und Engelstrompeten) sowie von Pilzen wie dem Fliegenpilz unterliegen nicht dem BtMG.

Die Vorschriften des Gesetzes regeln die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Ausfuhr von Betäubungsmitteln nach Anlage I, II und III. Für diese Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilen kann (§ 3 BtMG). Ferner werden der Betrieb von Drogenkonsumräumen geregelt (§ 10a BtMG), die Vernichtung von Betäubungsmitteln und die Dokumentation des Verkehrs.

Das Betäubungsmittelgesetz ist eine Folge der durch die Ratifikation des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961 sowie anderer ähnlicher Abkommen entstandenen Verpflichtung Deutschlands, die Verfügbarkeit mancher Drogen gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens einzuschränken.

Der Prohibition unterliegen die Stoffe nach Anlage I (illegale Drogen), deren Besitz und Erwerb nur durch Sondererlaubnis durch das BfArM für wissenschaftliche Zwecke möglich ist oder von einer zuständigen Stelle zur Untersuchung oder Vernichtung entgegengenommen wird. Es handelt sich bei den in den Anhängen aufgeführten Substanzen um so genannte res extra commercium, zu deutsch nicht handelbare Sachen. Werden sie in das Bundesgebiet eingeführt, so hat nur der Staat das Recht, den Besitz an diesen Substanzen durch Sicherstellung oder Beschlagnahme auszuüben.

Grundsätzlich gehört das Betäubungsmittelgesetz in die Kategorie der Verwaltungsgesetze, da Regelungsmaterie der Verkehr der Betäubungsmittel ist. Durch die häufig angewendeten Strafvorschriften in den §§ 29–30a BtMG ist es aber zugleich eines der wichtigsten Gesetze im Bereich des Nebenstrafrechts.

Für die Einfuhr und Ausfuhr der Grundstoffe zahlreicher Betäubungsmittel (insbesondere synthetischer Drogen wie Amphetamin) gilt das Grundstoffüberwachungsgesetz.

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (§29 BtMG)

Die häufigsten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden durch den 29 BtMG - Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln - geahndet. Dieser Paragraf regelt den allgemeinen Umgang mit verbotenen Betäubungsmitteln. Verboten sind dabei – immer das Fehlen einer Erlaubnis vorausgesetzt – der Anbau, die Herstellung, das Handeltreiben, die Einfuhr oder Ausfuhr, die Veräußerung, die Abgabe, das Inverkehrbringen, der Erwerb, der Besitz und das unerlaubte Verschreiben, Verabreichen oder Überlassen. Bei einem Verstoß gegen den § 29 BtMG droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, wie etwa gewerbsmäßigem Drogenhandel oder bei Qualifikationen wie Abgabe an Personen unter 18 Jahren, dem Drogenhandel mit Waffen oder einer Bande kann die Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahre dauern (29a BtMG, 30 BtMG, 30a BtMG; Höchstmaß vgl. 38 StGB). Daneben können unter Umständen Berufsverbote, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Wichtige Faktoren bei der Strafzumessung sind die Art und Menge des oder der Betäubungsmittel, die konkrete Tathandlung sowie Lebensumstände und Vorstrafen des Beschuldigten sowie das Bundesland, in welchem der Gerichtsprozess stattfindet.

Geschichte

Das Betäubungsmittelgesetz ist der unmittelbare Nachfolger des in der Weimarer Republik erlassenen Opiumgesetzes vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215). Nach der Umformulierung des Kurztitels und umfangreichen inhaltlichen Änderungen durch Gesetz vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2092) wurde am 10. Januar 1972 eine Neubekanntmachung (BGBl. I S. 1) herausgegeben. Die aktuelle Fassung des BtMG datiert auf den 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681); deren Wortlaut wurde zuletzt am 1. März 1994 neu bekannt gemacht (BGBl. I S. 358).

Gefährdungspotential

Grundüberlegung zum Betäubungsmittelgesetz ist die Feststellung

  • eines Suchtpotentials als sozialer Beeinträchtigung einer Person[1] in Verbindung mit
  • einer nicht rückgängig zu machenden (irreversiblen) gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Schädigung des Körpers der Person (somatischer oder psychosomatischer Schaden)[2]

durch einmaligen, mehrmaligen oder anhaltenden Genuss von Betäubungsmitteln. Sämtliche Pharmaka, welche eine solche irreversible Schädigung erwarten lassen, sind oder werden den Beschränkungen des Betäubungsmittelgesetzes unterworfen.[3] Damit werden auch neue Designerdrogen erfasst. Daneben gilt eine zusätzliche Gefährdung durch medizinisch nicht sachgerechte Zubereitung und Verabreichung von Betäubungsmitteln. Weiter wird durch den Genuss von Betäubungsmitteln ein Gefährdungspotential für Dritte mobilisiert, wenn der Suchtkranke sein Handeln

  • am Arbeitsplatz[4]
  • im Straßenverkehr[5]
  • beim Führen von Fahrzeugen
  • in den Elternpflichten[6]

nicht mehr selbst kontrollieren kann.

Vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz

Bis zur Mitte der 1960er Jahre war die Drogenpolitik im Verhältnis zu anderen Bereichen der Politik ein äußerst kleiner und gesellschaftlich kaum beachteter Politikbereich. Wohl vor allem auf Grund der geringen Zahl der sozial auffälligen Drogenkonsumenten blieb das Opiumgesetz weithin papierenes Gesetz ohne akute Verfolgungsrealität. Entsprechend niedrig war die Zahl der auf Grund des Opiumgesetzes verurteilten Personen. Anfang der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts lag diese Zahl zwischen 100 und 150 pro Jahr, das heißt zwei bis drei Verurteilungen pro Woche in der ganzen Bundesrepublik Deutschland.

Ende der sechziger Jahre änderte sich der Stellenwert der Drogen- und speziell der Cannabispolitik schlagartig. Dies geschah vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung (internationale Abkommen) und vor allem dem in den USA wahrgenommenen „Jugend-Drogen-Problem“. In Deutschland vermittelte die Presse nach dem reißerischen Vorbild in den Vereinigten Staaten von Amerika ab Ende der sechziger Jahre den Eindruck einer gewaltigen „Haschisch- und Drogenwelle“, die das Land zu überrollen drohte. Gleichzeitig wurde in der öffentlichen Meinung das Bild eines dramatischen sozialen Problems vorgezeichnet, das zudem mit dem vermutlich wichtigsten innenpolitischen Ereignis jener Zeit in Verbindung gebracht wurde, nämlich der hauptsächlich von Studenten getragenen Protestbewegung, die sich während der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD von 1966 bis 1969 als „Außerparlamentarische Opposition (APO)“ formiert hatte.

Auf internationaler Ebene trat die Bundesrepublik Deutschland einer Reihe von Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) zur Drogenpolitik bei. Es handelt sich hierbei um das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel vom 30. März 1961 über Suchtstoffe in der Fassung des Protokolls vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 (sogenannte Single-Convention) und um das Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe (Konvention über psychotrope Substanzen).

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber (Deutscher Bundestag und Bundesrat) im Dezember 1971 das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929, das vor allem die verwaltungsmäßige Kontrolle der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Opium, Morphium und anderen Betäubungsmitteln regelte, durch ein neues „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz, BtMG)“ ersetzt. Dem neuen Gesetz vom 22. Dezember 1971, das am 10. Januar 1972 nach redaktionellen Änderungen neu bekanntgegeben wurde, liegt eine abstrakt-typologische Täterklassifizierung zugrunde, so dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers jedem Tätertypus eine Sanktionsstufe zugeordnet werden kann, wobei die Höchststrafe von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt wurde.

Der Gesetzgeber ermächtigte in § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG die Bundesregierung (Exekutive), durch Rechtsverordnung weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen. Die Tatsache, dass nicht nur der Gesetzgeber, sondern ein Verordnungsgeber der Exekutive Straftatbestände schaffen kann, die mit hohen Freiheitsstrafen (seit dem 25. Dezember 1971 bis zu zehn Jahren, seit dem 1. Januar 1982 sogar Höchststrafen bis zu 15 Jahren) geahndet werden können, hat in den vergangenen Jahren immer wieder heftige und kontroverse Debatten im Kreise der Verfassungs- und Strafjuristen ausgelöst. Die Vereinbarkeit der Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes mit dem Grundgesetz ist zudem umstritten, weil einerseits Grundrechtsbegrenzungen nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes erfolgen dürfen und andererseits die strafbewehrte Drogenprohibition kaum geeignet scheint, das gesetzgeberische Ziel (Verfügbarkeit der in den Anlagen aufgeführten Stoffe zu unterbinden) zu erreichen.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681), das am 1. Januar 1982 in Kraft trat, wurde nicht nur für die besonders schweren Fälle eine Erhöhung der Strafobergrenze von 10 auf 15 Jahren Freiheitsstrafe vorgenommen, sondern auch die Definition der Betäubungsmittel geändert. In § 1 Abs. 1 BtMG wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen beschränkt. Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind nur die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen (Positivliste). Die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen sind Teil des Gesetzes.

Cannabis

Am 9. März 1994 erging der so genannte Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge bei geringfügigen Verstößen gegen das BtMG durch die Einfuhr, den Erwerb oder den Besitz von geringen Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch nach Ermessen der Strafverfolgungsbehörden ein Strafverfahren eingestellt werden solle, was durch Anwendung des 1992 eingeführten § 31a BtMG möglich sei[7]. In der Praxis wurde dies in verschiedenen Bundesländern stark unterschiedlich gehandhabt, da insbesondere nicht einheitlich festgelegt war, was eine „geringe Menge“ ist.

Seit dem 1. April 2024 unterfällt Cannabis in Deutschland nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz, sondern dem Konsumcannabisgesetz bzw. Medizinal-Cannabisgesetz.

Rechtsverwandtschaften

Überblick über das deutsche Betäubungsmittelrecht

Im Kontext des BtMG stehen vier Verordnungen:

Thematisch verwandt sind sowohl die gesetzlichen Regelungen zu Grundstoffen als auch zu Arzneimitteln (AMG). Im Juli 2014 urteilte der EuGH, dass nicht als Betäubungsmittel eingestufte, zum Berauschen verwendete Stoffe und Zubereitungen nicht als Arzneimittel anzusehen seien,[8] das Herstellen und Inverkehrbringen zu diesem Zweck könne daher nicht nach dem Arzneimittelgesetz verboten werden. Gegenstand des Urteiles waren sogenannte „Kräutermischungen“, welche synthetische Cannabinoide enthielten. Inwiefern dieses Urteil auf andere berauschenden Substanzen, welche jedoch nicht dem BtMG unterliegen, anwendbar ist, ist strittig.[9][10][11] BtMG und AMG werden seit November 2016 durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ergänzt, welches den Handel mit den im Urteil gegenständlichen synthetischen Cannabinoiden, aber auch mit Phenylethylaminen unter Strafe stellt.[12]

Betäubungsmittel in der Medizin

Welche Arzneimittel in Deutschland als Betäubungsmittel geführt werden und aufgrund ihres Gefährdungspotenzials strengen Vorschriften unterliegen, ist im Betäubungsmittelgesetz festgelegt. In den Anlagen des Gesetzes sind die Stoffe und Zubereitungen aufgelistet, die hierzulande unter die Gruppe der Betäubungsmittel fallen. Viele von ihnen werden im medizinischen Bereich angewendet, z. B. bei chronisch starken Schmerzen, fortgeschrittenen Krebserkrankungen, bei AIDS-Erkrankungen und während und nach Operationen.[13]

Vernichtung von Betäubungsmitteln

Die Vernichtung von Betäubungsmitteln ist in § 16 BtMG geregelt. Demnach hat der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln diese auf seine Kosten und in Gegenwart von zwei Zeugen zu vernichten. Die Beseitigung hat dabei so zu erfolgen, dass eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Mittel ausgeschlossen ist. Für die Nachvollziehbarkeit dieser Vernichtung fordert das Betäubungsmittelgesetz eine Niederschrift, die der Eigentümer drei Jahre aufbewahren muss.[14]

Entsorgung von Betäubungsmitteln

Grundsätzlich muss dafür Sorge getragen werden, dass niemand durch einen zufälligen Kontakt zu Schaden kommt. Die Entsorgung erfolgt über den Rest- bzw. Hausabfall. Dazu werden feste Darreichungsformen wie Tabletten, Dragees, Granulate, Kapseln oder Suppositorien durch Verreiben zerkleinert. Kapseln sind vorher zu öffnen. Wirkstoffpflaster werden aneinandergeklebt und in kleine Stücke zerschnitten, so dass einzelne Pflasterschnipsel nicht mehr kleben können. Flüssige Betäubungsmittel wie Ampulleninhalte oder Tropfen können in Zellstoff aufgenommen und in dieser Form entsprechend nach Abfallschlüsselnummer 180104 entsorgt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn laut Packungsbeilage ein anderer Weg der Entsorgung vorgesehen ist.[15]

Literatur

  • Hügel, Junge, Lander, Winkler: Deutsches Betäubungsmittelrecht. Kommentar. 8. Auflage. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart Stand: März 2010, ISBN 978-3-8047-2523-2 (Loseblattsammlung).
  • Harald Hans Körner, Jörn Patzak, Mathias Volkmer: Betäubungsmittelgesetz. Beck’scher Kurz-Kommentar Nr. 37, Verlag C. H. Beck, 7. Auflage, München 2011, ISBN 978-3-406-62465-0.
  • Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes. 2001, ISBN 3-930442-06-X.
  • Patzak, Jörn: Betäubungsmittelrecht. 2. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-61397-5.
  • Bernhard van Treeck: Drogen- und Suchtlexikon. Lexikon-Imprint-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89602-542-2.
  • Bernhard van Treeck: Das große Cannabis-Lexikon – Alles über die Nutzpflanze Hanf. Lexikon-Imprint-Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-89602-268-7.
  • Bernhard van Treeck: Drogen. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2003, ISBN 3-89602-420-5.
  • Benjamin Fässler: Drogen zwischen Herrschaft und Herrlichkeit. Nachtschatten-Verlag, Solothurn 1997, ISBN 3-03788-138-0.

zur Geschichte desselben:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Sozialführer Südtirol
  2. Drogenverbreitung und Problemwahrnehmung (PDF; 745 kB)
  3. Drogen: Gefahr von Alkohol und Tabak unterschätzt
  4. Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz. (PDF) Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e. V., abgerufen am 2. Oktober 2023.
  5. akzeptierende Drogenarbeit (Memento vom 4. Dezember 2010 im Internet Archive)
  6. Drogenkonsum vor Kindern und Jugendlichen
  7. Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 27. März 2024.
  8. „Demnach ist der Begriff des Arzneimittels in Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83 dahin auszulegen, dass er keine Stoffe erfasst, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein.“CURIA – Documents
  9. Kügel, Müller, Blattner: Arzneimittelgesetz, Kommentar; 2. Auflage 2016, Verlag C. H. Beck, Rn. 86, Rn. 99.
  10. Andrea Rosenfeldt: Betäubungsmittelstrafrecht: Patzak u. a. besprechen EuGH-Urteil vom 10. Juli 2014 (Memento vom 28. August 2017 im Internet Archive), in: Jurion, 19. August 2014 (abgerufen am 28. August 2017).
  11. Jörn Patzak: Hinweis auf einen kritischen Beitrag zum Urteil des EuGH, in: beck-community, 20. August 2014 (abgerufen am 28. August 2017).
  12. Uwe Hellmann: Wirtschaftsstrafrecht. Kohlhammer Verlag, 2018, ISBN 978-3-17-031444-3, S. 250 (google.com).
  13. Abfallmanager Medizin: Betäubungsmittelgesetz. In: Abfallmanager Medizin. Abgerufen am 18. März 2020 (d).
  14. Vernichtung von Betäubungsmitteln. In: Abfallmanager Medizin. Remondis Medison GmbH, 30. Oktober 2017, abgerufen am 1. September 2020.
  15. Vernichtung Betäubungsmittel. In: umweltschutz.charite.de. Charité, abgerufen am 18. März 2020.

Read other articles:

Negara Bagian Rakhine ရခိုင်ပြည်နယ်Negara Bagian ArakanNegara bagianTranskripsi Myanmar • Arakanra-khai-pray-ni BenderaLetak Negara Bagian Rakhine di MyanmarNegara MyanmarRegionPantai baratIbukotaSittwePemerintahan • Kepala MenteriHla Maung Tin (USDP)Luas • Total36.780 km2 (14,200 sq mi)Populasi (2014[note 1]) • Total2.098.807 • Kepadatan57/km2 (150/sq mi)Demografi&...

 

Artikel ini tidak memiliki referensi atau sumber tepercaya sehingga isinya tidak bisa dipastikan. Tolong bantu perbaiki artikel ini dengan menambahkan referensi yang layak. Tulisan tanpa sumber dapat dipertanyakan dan dihapus sewaktu-waktu.Cari sumber: Agnidra – berita · surat kabar · buku · cendekiawan · JSTOR Agnidra (Sanskerta: अग्निध्र; Agnidhra) adalah nama seorang raja dalam mitologi Hindu, keturunan Swayambu Manu. Ia merupakan sa...

 

Pangeran Mihajlo ObrenovićPangeran SerbiaBerkuasa8 Juli 1839 – 14 September 1842 dan 26 September 1860 – 10 Juni 1868PendahuluMilan Obrenović II Miloš Obrenović IPenerusAlexander Karadjordjević Milan Obrenović IVKelahiran(1823-09-16)16 September 1823KragujevacKematian10 Juni 1868(1868-06-10) (umur 44)BeogradWangsaWangsa ObrenovićAyahMiloš Obrenović IIbuLjubica VukomanovićPermaisuriJúlia Hunyady de KéthelyTanda tangan Mihailo Obrenović (bahasa Serbia: Mihajlo Obrenovi...

Cet article concerne le théoricien et philosophe. Pour le compositeur, voir Karl Marx (compositeur). Pour les autres homonymes, voir Marx. Karl MarxKarl Marx en 1874.Naissance 5 mai 1818Trèves Royaume de PrusseDécès 14 mars 1883 (à 64 ans)Londres Royaume-Uni de Grande-Bretagne et d'IrlandeSépulture Cimetière de HighgateNationalités prussienne (jusqu'en 1845)apatride (à partir de 1845)Formation Lycée Frédéric-Guillaume de Trèves (d) (à partir de 1830)Université rh...

 

DSL service where downstream bandwidth exceeds upstream bandwidth This article is about the data communications technology. For the gene, see ADSL (gene). This article needs additional citations for verification. Please help improve this article by adding citations to reliable sources. Unsourced material may be challenged and removed.Find sources: ADSL – news · newspapers · books · scholar · JSTOR (August 2013) (Learn how and when to remove this messag...

 

  لمعانٍ أخرى، طالع كامبريدج (توضيح). كامبريدج     الإحداثيات 43°21′30″N 80°18′50″W / 43.358333333333°N 80.313888888889°W / 43.358333333333; -80.313888888889   [1] تاريخ التأسيس يناير 1973  تقسيم إداري  البلد كندا[2][3]  خصائص جغرافية ارتفاع 329 متر  عدد السكان  عدد ال�...

قاع العين   تفاصيل جزء من عين  UBERON ID 0003951  ن.ف.م.ط. A09.371.729.313  ن.ف.م.ط. D005654  [عدل في ويكي بيانات ] تعديل مصدري - تعديل   قاع العين اليمنى كما يرى من الأمام لذلك يسار الصورة يكون يمين الشخص في الحقيقة قاع العين اليسرى كما يرى من الأمام لذا يمين الصورة يكون يسار الش...

 

' تجمع المسيحلة  - قرية -  تقسيم إداري البلد  اليمن المحافظة محافظة حضرموت المديرية مديرية القطن العزلة عزلة وادي سر السكان التعداد السكاني 2004 السكان 30   • الذكور 19   • الإناث 11   • عدد الأسر 3   • عدد المساكن 3 معلومات أخرى التوقيت توقيت اليمن (+3 غرينيتش)...

 

Commonly shared ethical and human values of Canadians Part of a series on theCulture of Canada History Canadians Ethnicity Folklore Free expression Identity Immigration Holidays Languages Multiculturalism Symbols Royal Protectionism Women Values Topics Architecture Art Comics Quebec Crime Cuisine Festivals Humour Law Literature Media Cinema Television Radio Newspapers Internet Video games Music Peacekeeping Politics Religion Sports Theatre Research Bibliography HistoriographyHistorians Survey...

Nigerian-born American football player (born 1997) American football player Prince Tega WanoghoWanogho with the Kansas City Chiefs in 2022Personal informationBorn: (1997-11-22) November 22, 1997 (age 26)Delta State, NigeriaHeight:6 ft 5 in (1.96 m)Weight:308 lb (140 kg)Career informationHigh school:Edgewood Academy (Elmore, Alabama)College:Auburn (2015–2019)Position:Offensive tackleNFL draft:2020 / Round: 6 / Pick: 210Career history Philadel...

 

أدب سومريمعلومات عامةجزء من ثقافة البلد بلاد الرافدين لغة العمل أو لغة الاسم لغة سومرية تاريخ البدء القرن 30 ق.م تاريخ الانتهاء القرن 20 ق.م الأدب الأكدي تعديل - تعديل مصدري - تعديل ويكي بيانات تاريخ الأدب حسب الحقبة العصر البرونزي سومري مصري قديم أكدي الكلاسيكي أبستاقي صيني �...

 

Неодада Испытал влияние от дадаизм Первооткрыватель или изобретатель Барбара Роуз «Эврика» (нем.) 1963.Кинетическая скульптура Жана Тенгели Неодадаизм (нео-дада)— термин, обозначающий различные стили, направления и произведения современного искусства, в которых угад�...

120UbnUnbiniliumKonfigurasi elektron unbinilium Sifat umumPengucapan/unbinilium/ Nama alternatifunsur 120, eka-radiumUnbinilium dalam tabel periodik 120Ubn Hidrogen Helium Lithium Berilium Boron Karbon Nitrogen Oksigen Fluor Neon Natrium Magnesium Aluminium Silikon Fosfor Sulfur Clor Argon Potasium Kalsium Skandium Titanium Vanadium Chromium Mangan Besi Cobalt Nikel Tembaga Seng Gallium Germanium Arsen Selen Bromin Kripton Rubidium Strontium Yttrium Zirconium Niobium Molybdenum Tech...

 

Activities intended to create conditions that favour lasting peace A soldier from the Italian Army stands guard during the UNIFIL mission in Lebanon. Part of a series onWarOutline History Prehistoric Ancient Post-classical castles Early modern pike and shot napoleonic Late modern industrial fourth-gen Military Organization Command and control Defense ministry Army Navy Air force Marines Coast guard Space force Reserves Regular / Irregular Ranks Specialties: Staff Engineers Intelligence Reconn...

 

Brazilian football club Not to be confused with Fortaleza C.E.I.F.. Soccer clubFortalezaFull nameFortaleza Esporte ClubeNickname(s)Leão do Pici (Lion of the Pici)Rei Leão do Brasil (Lion King of Brazil)TricolorClube da Garotada (Club of the Youth)Tricolor de Aço (Steel Tricolor)Founded18 October 1918; 105 years ago (1918-10-18)GroundCastelãoCapacity63,903[1]SAF OwnerFortaleza EC SAF (100%)[2]PresidentAlex SantiagoHead coachJuan Pablo VojvodaLeagueCampeona...

This article needs additional citations for verification. Please help improve this article by adding citations to reliable sources. Unsourced material may be challenged and removed.Find sources: WEZX – news · newspapers · books · scholar · JSTOR (September 2016) (Learn how and when to remove this message) Radio station in Scranton, PennsylvaniaWEZXScranton, PennsylvaniaBroadcast areaNortheastern PennsylvaniaFrequency106.9 MHz (HD Radio)BrandingRock 107...

 

Consumer appraisal posted online A user review of a product on Amazon.com A user review is a review conducted by any person who has access to the internet and publishes their experience to a review site or social media platform following product testing or the evaluation of a service.[1] User reviews are commonly provided by consumers who volunteer to write the review, rather than professionals who are paid to evaluate the product or service. User reviews might be compared to professi...

 

For the district and road in Tower Hamlets, see East Smithfield. West Smithfield redirects here. For the American community, see West Smithfield, North Carolina. Human settlement in EnglandSmithfieldSmithfield Meat MarketSmithfieldLocation within Greater LondonSui generisCity of LondonAdministrative areaGreater LondonRegionLondonCountryEnglandSovereign stateUnited KingdomPost townLONDONPostcode districtEC1Dialling code020PoliceCity of LondonFireLondonAmbulanceLondon UK...

English protomartyr For other uses, see Saint-Alban (disambiguation) and St. Albans (disambiguation). Not to be confused with Albinus of Angers. SaintAlbanMartyrBornunknownVerulamiumDieddisputed: 22 June 209, c. 251 or 304Holywell Hill (formerly Holmhurst Hill), St AlbansVenerated inAnglican CommunionOrthodox ChurchRoman Catholic ChurchMajor shrineCathedral and Abbey Church of St AlbanFeast22 June (General Roman Calendar of 1960 and Anglican Communion) 20 June (Current Roman Calendar)Att...

 

Artikel ini perlu dikembangkan agar dapat memenuhi kriteria sebagai entri Wikipedia.Bantulah untuk mengembangkan artikel ini. Jika tidak dikembangkan, artikel ini akan dihapus. Rio Grande do SulStateState of Rio Grande do Sul BenderaLambang kebesaranMotto: Liberdade, Igualdade, Humanidade (Portuguese) Liberty, Equality, Humanity Himne daerah: Hino Rio-GrandenseLocation of State of Rio Grande do Sul in BrazilKoordinat: 30°S 53°W / 30°S 53°W / -30; -53Country...