Die Berliner Straßenbahn (BSt) und die 1923 aus ihr gebildete Berliner Straßenbahn-Betriebs-GmbH (BSBG) waren Straßenbahnunternehmen in Berlin in den 1920er Jahren.
Bis 1920 gab es eine Vielzahl an Straßenbahnunternehmen in Berlin. Deren größte, die Große Berliner Straßenbahn AG (GBS) wurde am 20. September 1919 aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in einen Kommunalbetrieb überführt,[1] in den auch die Berliner Elektrischen Straßenbahnen (BESTAG) und die Städtischen Straßenbahnen in Berlin (SSB) integriert wurden. Dieser Gesamtbetrieb firmierte ab dem 13. Dezember 1920 als Berliner Straßenbahn (BSt). Betrieblich waren anfangs große Probleme durch nicht vorhandene Verbindungen der einzelnen Teilnetze und inkompatibles Wagenmaterial mit unterschiedlichen Stromabnehmertypen zu lösen.
Bedingt durch finanzielle Schwierigkeiten des städtischen Betriebs während der Inflation des Jahres 1923 ging die BSt in Konkurs. Nach einem straßenbahnlosen Tag in Berlin startete am 10. September 1923 die Berliner Straßenbahn-Betriebs-GmbH (BSBG). Das neu gegründete privatrechtliche Unternehmen, das ebenfalls mit dem Kurznamen Berliner Straßenbahn bezeichnet wurde, nahm den Betrieb mit einem deutlich reduzierten Liniennetz und Fahrplanangebot wieder auf und konnte in den Folgejahren den Betrieb wieder ausweiten.[2] Da nur Berlin und keine Privataktionäre Anteile an der neuen Gesellschaft hielten, war die Befreiung von der Körperschafts- und Vermögensteuer möglich.[3]
Unter Federführung des Architekten Jean Krämer, des „Hausarchitekten der Berliner Straßenbahn“ und mit Unterstützung des Tragwerksplaners Gerhard Mensch wurde damit begonnen, die kleinen und veralteten Wagenhallen durch zeitgemäße Betriebshöfe zu ersetzen. Hierzu zählen u. a. der 1926 eröffnete Neubau des Betriebshofes Britz in der Gradestraße[4] und der 1927 eröffnete Neubau des Betriebshofes Müllerstraße.[5]
Am 9. März 1927 schloss die Berliner Straßenbahn-Betriebs-Gesellschaft mit der Hochbahngesellschaft und der Allgemeinen Berliner Omnibus AG den sogenannten Interessengemeinschafts-Vertrag, mit dem am 15. März 1927 der 20-Pfennig-Einheitstarif zwischen den drei Verkehrsmitteln in Kraft trat. Der Tarif erlaubte das einmalige Umsteigen innerhalb eines Verkehrsmittels beziehungsweise zur Straßenbahn oder U-Bahn, ab dem 1. Januar 1928 auch zum Autobus.
Sigurd Hilkenbach, Wolfgang Kramer: Berliner Straßenbahn-Chronik. Die Geschichte der Straßenbahn bei der BVG. Verlag GVE, Berlin 2015, ISBN 978-3-89218-150-7.
Einzelnachweise
↑Heinz Jung: Vor 50 Jahren: Schaffung der “Berliner Straßenbahn”. In: Berliner Verkehrsblätter. Nr.12, 1970, S.241–246.