Das Schutzgebiet entstand am 20. Juni 1989 durch Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit der Schutzgebietsnummer 2119. Diese Verordnung wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 11. Oktober 1989 veröffentlicht und trat danach in Kraft. Der CDDA-Code des NSG lautet 162364 [1] und entspricht der WDPA-ID.
Schutzzweck ist sowohl die Erhaltung und Entwicklung der freien, zum Teil von Gehölzen durchsetzten Halbtrockenrasen und der im Zuge der Sukzession oder durch forstliche Maßnahmen bestockten Grundstücke in den sonnenexponierten, überwiegend steilen Hanglagen auf Muschelkalk als auch die Erhaltung und Entwicklung der häufig mit Obstbäumen durchsetzten Wiesen im Lindtal als Standorte und Lebensraum gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 191–194