Da Lord Thurlow beim Ausscheiden aus dem Amt des Lordkanzlers unverheiratet und kinderlos war, wurde ihm am 11. Juni 1792 in zweiter Verleihung der Titel Baron Thurlow, of Thurlow in the County of Suffolk, verliehen, diesmals mit dem besonderen Zusatz, dass der Titel in Ermangelung eigener männlicher Nachkommen auch an die beiden Söhne seines 1791 verstorbenen Bruders Thomas Thurlow, Fürstbischof von Durham, nämlich Edward Thurlow (1781–1829) und Rev. Thomas Thurlow (1788–1874), sowie deren männliche Nachkommen, sowie danach an den Sohn seines 1792 verstorbenen Bruders John Thurlow, Rev. Edward South Thurlow († 1847) und dessen männliche Nachkommen vererbbar sei.[2] Entsprechend fiel der Baronstitel von 1792 beim Tod des 1. Barons am 12. September 1806 an seinen Neffen Edward Thurlow, während der Baronstitel von 1778 erlosch.