Der Erste Weltkrieg brachte von Tuhr großes Leid. Trotz aller Anfeindungen behielt er neben der deutschen auch die russische Staatsbürgerschaft. Durch den Krieg verlor er mehrere Verwandte und seinen Familienbesitz in Russland. Nach dem Waffenstillstand von Compiègne (1918) wurde er wie viele deutsche Hochschullehrer von der Dritten Französischen Republik aus dem Reichsland Elsass-Lothringen ausgewiesen. Nach einem Zwischenspiel an der Friedrichs-Universität Halle kam er im Januar 1920 als erster Professor für Römisches Recht und Zivilrecht an die Universität Köln; sie war als Ersatz für die Straßburger Universität neu gegründet worden. Mit 56 Jahren folgte er 1920 noch dem Ruf der Universität Zürich.[3]
Tuhr gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler seiner Zeit.[4][5] Seine Werke wurden in mehrere Sprachen übersetzt und hatten internationale Bedeutung.[6] Die Universität Kyōto hat ihre Bibliothek für Zivilrecht nach ihm benannt.[7]
Andreas von Thur war mit aus Wieleń stammenden Johanna Therese, geborene Rentzell (* 5. März 1864 in Filehne; † 30. Juni 1935 in Basel) verheiratet. Ihre gemeinsame Tochter war die Künstlerin und Schriftstellerin Johanna von der Mühll-von Thur. Seine letzte Ruhestätte fand er auf dem Wolfgottesacker in Basel.
Veröffentlichungen
Der Nothstand im Civilrecht (1888)
Zur Schätzung des Schadens in der Lex Aquilia (1892)
Actio de in rem verso; zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Geschäftsführung (1895)
Zur Lehre von den abstrakten Schuldverträgen nach dem BGB (1903)
Zur Lehre von der Anweisung (1906)
Der allgemeine Teil des deutschen bürgerlichen Rechts (1910–1918)
Allgemeiner Teil des schweizerischen Obligationenrechts (1924–1925)
Jus und Johanna : Liebesbriefe eines Juristen (1938, hg. von J. K. von der Mühll-von Tuhr)