Nachdem im Jahr 1920 der erst zwei Jahre zuvor gegründete Freistaat Sachsen-Altenburg im Land Thüringen aufgegangen war, wurde das Amtsgericht Meuselwitz seit 1921 als Thüringisches Amtsgericht weitergeführt. Gehörte dieses Gericht erst zum Bezirk des Landgerichtes Altenburg, so erfolgte zum 1. September 1949 der Wechsel in den Bezirk des Landgerichtes Gera.[2][3]
Am 1. Januar 1952 wurde das Amtsgericht Meuselwitz aufgehoben und sein gesamter Bezirk dem Amtsgericht Altenburg zugeteilt.[4]
↑Höchste Verordnung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Meuselwitz betreffend, vom 21. Januar 1905 (Ges.-Samml. S. 12)
↑Gesetz betreffend die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32)
↑1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41)
↑Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 6. November 1951 (GBl. S. 1005)