Das Amtsgericht Mansfeld war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Mansfeld.
Geschichte
Von 1849 bis 1879 war das für Mansfeld zuständige Gericht das Kreisgericht Eisleben im Sprengel des Appellationsgerichtes Naumburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Mansfeld wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 18 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Halle im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Mansfeld. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Mansfelder Gebirgskreis die Stadtbezirke Leimbach und Mansfeld, die Amtsbezirke Gorenzen und Siebigerode, aus dem Amtsbezirk Großörner den Gutsbezirk Rödgen, aus dem Amtsbezirk Klostermansfeld den Gemeindebezirk Klostermansfeld und die Gutsbezirke Leimbach und Domäne Klostermansfeld, aus dem Amtsbezirk Rammelburg den Gemeindebezirk Biesenrode.[1]
Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Das Amtsgericht Mansfeld hatte seinen Sitz in einem Backsteingebäude Sangerhäuser Straße 13. Das Gebäude wird heute als Kindergarten genutzt und steht unter Denkmalschutz.
Einzelnachweise
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 475, Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 452 online