Mit der AnnexionSchleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Bordesholm als eines von 16 Amtsgerichten des Kreisgerichts Kiel. Den Gerichtssprengel bildete das Amt Bordesholm (ohne Sachsenbande), der Hof Ovendorf, das Gut Bothkamp sowie die Güter Blockshagen, Annenhof und Schierensee.[2]
Das Amtsgericht war zunächst im Amtshaus (Lindenplatz 11) untergebracht. 1932 wurde der Kreis Bordesholm aufgehoben und das Amtsgericht zog in das Kreishaus um, wo es bis zu der Auflösung der Gerichtes blieb. Beide Gebäude stehen unter Denkmalschutz.
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 501, Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 441 online
↑§ 39 des Zweiten Gesetzes einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken vom 23. Dezember 1969, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 99, in der Fassung des Art. 3 § 1 des Haushaltsgesetzes 1973 vom 25. Mai 1973, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 205.