Aachen ist Sitz des Amtsgerichts Aachen, welches für die Städte Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen sowie die Gemeinde Roetgen in der Städteregion Aachen zuständig ist.
Bis 1879 bestand die Friedensgerichte Aachen I und Aachen II. Das königlich preußische Amtsgericht Aachen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Aachen im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichts war Aachen. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Stadtkreis Aachen und den Landkreis Aachen außer den Teilen, die den Amtsgerichten Eschweiler und Stolberg zugeordnet waren.[1] Am Gericht bestanden 1880 sechs Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Gebäude
Das ursprüngliche Gerichtsgebäude Kongressstraße 11 entstand 1887–1888 nach einem Entwurf des Architekten und preußischen Baubeamten Karl Friedrich Endell (1843–1891), der als Oberbaudirektor im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin wirkte.[3]
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 553, Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 412 online
↑Lorenz: Karl Friedrich Endell †. In: Centralblatt der Bauverwaltung, 11. Jahrgang 1891, Nr. 11 (vom 14. März 1891), S. 110. (Bestätigung der Entwurfsurheberschaft an allen von ihm betreuten Bauprojekten und ausdrückliche Erwähnung des Aachener Gerichtsgebäudes im Nachruf auf Endell)