Im 15. Jahrhundert erwarben die Grafen von Mansfeld die Lehnsherrschaften Rammelburg und Wippra, die 1506 zu einem Amt vereinigt wurden. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts ist das Amt Rammelburg so gut wie dauerhaft verpfändet gewesen.
Nach 22 Jahren gab es zwischen Graf David von Mansfeld und Caspar von Berlepsch am 12. Juni 1624 auf der Rammelburg einen Vertragsnachtrag, in dem es um die Baukosten für das Schloss Rammelburg, das Vorwerk und den Brauhof ging. Im Vertrag von 1602 war Caspar von Berlepsch zugesagt worden, dass der bei Vorlage von Baurechnungen 5.000 Taler wiedererstattet erhält. Bei der Auswertung der Baurechnungen zeigte sich jedoch, dass die Baukosten mittlerweile auf 14.445 Gulden angewachsen waren. Berlepsch und Graf David verglichen sich nach zähen Verhandlungen, dass von Berlepsch alle im Inventar von 1602 gelisteten Mobilien erhält und damit die Baukosten dauerhaft beglichen sind.[1]
1808 ging die Landeshoheit durch Vertrag vom Königreich Sachsen an das Königreich Westphalen über. 1815 kam das Amt komplett an Preußen.
Literatur
Hermann Schotte: Rammelburger Chronik. Geschichte des alten Mansfeldischen Amtes Rammelburg und der zu ihm gehörigen Flecken, Dörfer und Güter Wippra, Abberode, Biesenrode, Braunschwende, Forst Braunschwende, Friesdorf, Haida, Hermerode, Hilkenschwende, Königerode, Popperode, Rammelburg, Ritzgerode, Steinbrücken, Halle 1906, Neuauflage 2005.
↑Hermann Schotte: Rammelburger Chronik. Geschichte des alten Mansfeldischen Amtes Rammelburg und der zu ihm gehörigen Flecken, Dörfer und Güter Wippra, Abberode, Biesenrode, Braunschwende, Forst Braunschwende, Friesdorf, Haida, Hermerode, Hilkenschwende, Königerode, Popperode, Rammelburg, Ritzgerode, Steinbrücken, Halle 1906.