Die Bürgermeisterei Blatzheim bestand nur aus der Gemeinde Blatzheim, während die Bürgermeisterei Kerpen die beiden Gemeinden Kerpen und Mödrath umfasste.
Am Ende des Jahres 1927 wurde die Bezeichnung aller rheinischen Landbürgermeistereien in „Amt“ geändert.[1] Die beiden Bürgermeistereien hießen nun amtlich Amt Blatzheim und Amt Kerpen. Am 1. November 1934 wurden alle preußischen Einzelgemeindeämter und damit auch das Amt Blatzheim aufgehoben; Blatzheim wurde dadurch eine amtsfreie Gemeinde.[2]
Am 1. April 1938 wurden die Gemeinden Buir und Manheim aus dem aufgelösten Amt Buir sowie die amtsfreie Gemeinde Blatzheim in das Amt Kerpen eingegliedert.[3] Die Gemeinde Kerpen erhielt 1941 das Stadtrecht, blieb aber amtsangehörig. Am 1. April 1954 schieden Buir und Manheim wieder aus dem Amt Kerpen aus und bildeten das wiedererrichtete Amt Buir.[4]
Das Amt Kerpen umfasste seitdem
die Stadt Kerpen
die Gemeinde Blatzheim und
die Gemeinde Mödrath.
Durch das Köln-Gesetz wurde das Amt Kerpen am 1. Januar 1975 aufgelöst. Seine Gemeinden wurden Teil der neuen Stadt Kerpen.
↑Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt.“