Alexander Thiele (Rechtswissenschaftler)

Alexander Thiele (* 3. Juni 1979 in Uelzen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Werdegang

Thiele studierte ab 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Das Erste Staatsexamen legte er im Jahr 2004 ab. Von 2004 bis 2006 arbeitete er als Wissenschaftliche Hilfskraft bei Werner Heun in Göttingen, bei dem er 2006 mit der Arbeit Individualrechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof durch die Nichtigkeitsklage promoviert wurde. Von 2006 bis 2008 absolvierte Thiele sein Referendariat am Oberlandesgericht Hamburg (mit Stationen in einer Anwaltskanzlei und bei der Europäischen Kommission) und legte 2008 das Zweite Staatsexamen ab. Von 2007 bis 2009 wirkte Thiele als Lehrbeauftragter an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg. Anschließend arbeitete er als Habilitand und Hochschulassistent bei Werner Heun an der Universität Göttingen. Thieles Habilitation erfolgte 2013 mit der Arbeit Finanzaufsicht. Der Staat und die Finanzmärkte. Seit seiner Habilitation wirkte Thiele als Privatdozent und seit 2021 als außerplanmäßiger Professor in Göttingen und nahm Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Berlin (FU), Bochum, Göttingen, Hannover, Jena und München wahr. Seit 2021 ist er Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der BSP Business & Law School Berlin.[1] 2024 sprach sich Thiele mit 17 weiteren Rechtswissenschaftlern für ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht aus.[2][3]

Schriften (Auswahl)

Einzelnachweise

  1. Alexander Thiele – BSP Business & Law School Berlin. Abgerufen am 12. Oktober 2021.
  2. Verfassungsblog: Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland [1] Abgerufen am 10. Dezember 2024.
  3. NZZ: Siebzehn deutsche Verfassungsrechtler begründen, warum die AfD verboten werden sollte [2] Abgerufen am 10. Dezember 2024.