Zwangsvereinigung bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Gruppierungen, wobei mindestens eine davon nicht freiwillig daran teilnimmt. Bei politischen Parteien gab es u. a. folgende Zwangsvereinigungen:
Zwangsvereinigung bezeichnet auch den unfreiwilligen Zusammenschluss von Kommunen, u. a.:
Siehe auch:
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