Zuschlag steht für die Erhöhung eines Geldbetrags:
Zuschlag steht für eine Zuteilung oder Zuweisung:
- bei privatrechtlichen Versteigerungen die Annahmerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot (meist durch Hammerschlag angezeigt), siehe Auktion
- bei einer Zwangsversteigerung die Eigentumszuweisung durch gerichtlichen Beschluss, siehe Zwangsversteigerung
- die Erteilung eines Auftrags, meist von der öffentlichen Hand, siehe Ausschreibung
Zuschlag steht für einen Zugabe- oder Füllstoff:
Zuschlag ist der Name des Naturschutzgebiets Zuschlag im Kreis Minden-Lübbecke
Zuschlag ist der Familienname folgender Personen:
Siehe auch:
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.