Der Verband erhebt laut eigenen Angaben[3] keinen Alleinvertretungsanspruch für diese Bevölkerungsgruppe, fordert für diese jedoch die gleichen Rechte wie für eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft, da Konfessionslose nicht selten Diskriminierungen im sozialen Ansehen und im beruflichen Alltag unterliegen würden.
Er setzt sich – nach eigenem Verständnis – insbesondere ein für:
die Trennung von Staat und Kirchen/Religionsgesellschaften/Bekenntnisgemeinschaften (Laizität) im Sinn der religiösen Neutralität und der demokratischen Verfassung des Staates, um ein Ende der von ihm so gesehenen gesellschaftlichen und politischen Privilegien der genannten Institutionen und damit der Diskriminierung der Konfessionsfreien in Österreich herbeizuführen
Menschen ohne religiöses Bekenntnis, die sich humanistischen, sozialen und demokratischen Grundsätzen verpflichtet fühlen; diese sollen organisatorisch erfasst und ihre Interessen dem Staat gegenüber vertreten werden
Verhinderung der Bestrebungen von Religionen, Kirchen und Sekten, Macht über Menschen auszuüben
Hilfe für Menschen, die einer Religionsgemeinschaft angehören und aus dieser austreten wollen
fachlich fundierte Beratung für Menschen, die durch Verschulden von Religionen, Kirchen oder Sekten mit psychischen oder juristischen Problemen konfrontiert sind
psychologische Hilfe bei religiogenen Problemen und Schwierigkeiten, von Religion loszukommen
die Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts, der nicht von Religionslehrern durchgeführt wird.