Bei der halbbaren Zahlung benötigt nur ein Beteiligter ein Girokonto. Der Zahlungsstrom besteht bei der Bareinzahlung oder Barauszahlung aus Bargeld, dazwischen wird Buchgeld transferiert.[1] Entweder zahlt der Zahlungspflichtige bar auf ein Konto des Zahlungsempfängers (Bareinzahlung) ein oder das Konto des Zahlungspflichtigen wird belastet und der Zahlungsempfänger erhält eine Barauszahlung. Halbbar ist außerdem die Barabhebung vom eigenen Girokonto.[2]
In Österreich wird der Zahlschein oder Überweisungsträger als „Erlagschein“ (vor allem im Postbankverkehr)[4] oder „Posterlagschein“ bezeichnet,[5] auch wenn die Umstellung auf die SEPA-Zahlungsanweisung endgültig per 1. Februar 2014 erfolgte.[6][7]
In der Schweiz hieß der Zahlschein bei der Post Einzahlungsschein bzw. Einzahlungsschein mit Referenznummer (französischbulletin de versement, italienischbollettino di versamento). Seit dem 30. Juni 2020 und bis am 30. September 2022 ersetzte die QR-Rechnung schrittweise die verschiedenen bisher benutzten Einzahlungsscheine.[8]
↑Ulrich Ammon, Hans Bickel, Jakob Ebner u. a.: Variantenwörterbuch des Deutschen: Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol. de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 221.