bis 31. Dezember 1989 als Vorsitzender des IVb-Zivilsenats
Zum Nachfolger der in den Ruhestand getretenen Senatsvorsitzenden Meo-Micaela Hahne wurde - gegen den Vorschlag des BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf - ihr bisheriger Stellvertreter Hans-Joachim Dose ernannt. Der BGH-Präsident hatte Bundesrichterin Karin Milger zur Beförderung vorgeschlagen.[3][4]
Zuständigkeit
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des BGH (Stand 2015[5]) ist der XII. Zivilsenat (seit 2012 unverändert[6]) zuständig für:
die Rechtsstreitigkeiten und die Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen über
Personenrecht, insbesondere Namensrecht (§ 12 BGB), soweit nicht der I. Zivilsenat zuständig ist (Nr. 2 c), einschließlich Todeserklärungen,
die Entscheidungen in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG;
die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 3 ZPO in Familienstreitsachen und Ehesachen;
die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts;
die Rechtsstreitigkeiten über
Miet- und Pachtverhältnisse, soweit nicht der III. Zivilsenat (Nr. 9 Kleingartenpachtverträge), der V. Zivilsenat (Nr. 1 k Landpacht), der VI. Zivilsenat (Nr. 5 a See- und Binnenschifffahrtssachen) oder der VIII. Zivilsenat (Nr. 1 d und 2 Wohnraummiete, Leasing) zuständig ist,
Leihe und Verwahrung, soweit nicht der III. Zivilsenat (Nr. 3 c öffentlich-rechtliche Verwahrung), der V. Zivilsenat (Nr. 1 a Verträge über Grundstücke) oder der XI. Zivilsenat (Nr. 1 c Börsenrecht) zuständig ist.
Geschichte
Der Senat, der zunächst die Bezeichnung IVb-Senat trug und zu Jahresbeginn 1990 seine jetzige Bezeichnung erhielt, ist aus der Teilung des IV. Zivilsenats (ursprünglich für Familien- und Erbrecht zuständig) hervorgegangen.