Im Jahr 1432 bekundet Elisabeth Moris, Witwe des Friedrich (Fritz) Moris, für sich und ihre Erben, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda dauerhaft u. a. ihren gesamten Besitz in Wittges verkauft hat.
Zum 31. Dezember 1971 wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Wittges auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Hofbieber eingemeindet.[3][4] Wie für alle nach Hofbieber eingegliederten Gemeinden wurde auch für Wittges ein Ortsbezirk gebildet.[5]
Verwaltungsgeschichte im Ãœberblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Wittges angehört(e):[2][6]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Fulda, Gemeinde Hofbieber
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Wittges 90 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 15 Einwohner unter 18 Jahren, 36 waren zwischen 18 und 49, 24 zwischen 50 und 60 und 15 Einwohner waren älter.[8]
Die Einwohner lebten in 36 Haushalten. Davon waren 9 Singlehaushalte, 48 Paare ohne Kinder und 51 Paare mit Kindern, sowie 15 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 45 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 87 Haushaltungen leben keine Senioren.[8]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[2]; Gemeinde Hofbieber[9]; Zensus 2011[8]
Für Wittges besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Wittges) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus drei Mitgliedern.[5] Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 80,00 %. Alle Kandidaten gehörten der Bürgerliste an.[10] Der Ortsbeirat wählte Dominik Hohmann zum Ortsvorsteher.[11]
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84, Punkt 93 Abs. 48 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0MB]).
↑ abHauptsatzung. (PDF; 92K kB) § 7. In: Webauftritt. Gemeinde Hofbieber, abgerufen im September 2024.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 75.