Der Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken (englisch: Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks, SCHEER) ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Europäische Kommission unterstützt, faktengestützte politische Entscheidungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Verbrauchersicherheit zu treffen.
Dem Ausschuss gehören bis zu 17 Mitglieder an – wissenschaftliche Sachverständige, mit denen ein größtmögliches Spektrum wissenschaftlicher Disziplinen abgedeckt wird; die Mandatsdauer beträgt fünf Jahre.[1]
Geschichte
2008 wurde der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (englisch: Scientific Committee on Health and Environmental Risks, SCHER) durch die Europäische Kommission eingerichtet.[2] Gemeinsam mit den wissenschaftlichen Ausschüssen „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) und „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) war er Teil einer Beratungsstruktur für die wissenschaftliche Risikobewertung in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt.
2016 wurden die beiden Ausschüsse „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) und „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) zu dem neuen „Wissenschaftlichen Ausschuss Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken“ (SCHEER) zusammengefasst.[1]
Zuständigkeit
Der wissenschaftliche Ausschuss Gesundheits- und Umweltrisiken erstellt Gutachten über die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden. Ebenso zu biologischen und physikalischen Faktoren, die sich negativ auf Gesundheit und Umwelt auswirken können, beispielsweise bezüglich der Luft- und Wasserqualität, der Abfallwirtschaft und der Qualität der Böden sowie über die Lebenszyklusanalyse. Es werden ferner Gutachten im Zusammenhang mit neu auftretenden oder neu identifizierten Gesundheits- und Umweltrisiken erstellt. Der Ausschuss befasst sich mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Toxizität und Ökotoxizität von Bioziden.
Gemeinsam mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) und anderer europäischer Risikobewertungsagenturen kann er sich mit Fragen zur Toxizität und Ökotoxizität chemischer, biochemischer und biologischer Verbindungen befassen, deren Verwendung die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen könnte. Ein weiteres Thema sind die methodischen Aspekte zur Bewertung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von chemischen Stoffen, einschließlich Chemikaliengemischen.[2]
Mitglieder
Laut Beschluss der EU-Kommission vom 7. August 2015 gehören dem Ausschuss SCHEER folgende Mitglieder an:[3]
Einzelnachweise
- ↑ a b Xavier Prats Monné: Neuer Zusammenschluss und neue Mitglieder – Aufgabe der Wissenschaftlichen Ausschüsse bleibt gleich. European Commission, abgerufen am 29. August 2019.
- ↑ a b BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. August 2008 zur Einrichtung einer Beratungsstruktur der Wissenschaftlichen Ausschüsse und Sachverständigen im Bereich Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/210/EG
- ↑ Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks (SCHEER). SCHEER-MEMBERS. European Commission, abgerufen am 25. November 2022 (englisch).