Die Wimpfener Judenordnung von 1598 wurde im Jahr 1598 vom Rat der Reichsstadt Wimpfen, heute Bad Wimpfen im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg), erlassen. Sie regelte das Leben der Juden im Ort als Schutzverwandte, denn sie waren nicht Bürger. Sie befindet sich heute im Stadtarchiv Bad Wimpfen.
Die Judenordnung wurde 1626 und 1630 erneuert und erweitert. Es wurde festgelegt, dass nur vier jüdische Familien in der Stadt als Schutzverwandte leben durften. Es war ihnen verboten, mehr als zwei Wohnhäuser in Wimpfen zu besitzen. 1630 wurde die Kennzeichnungspflicht der Juden in Wimpfen, durch gelbe Ringe an ihrer Kleidung, aufgehoben. Sie durften weder eine Schule noch eine Synagoge errichten, lediglich gemeinsame Gebete waren ihnen gestattet.
Literatur
- Jüdisches Leben Kraichgau e.V. (Hrsg.): Dem Vergessen entrissen. Jüdisches Leben im Kraichgau. Ausstellungskatalog zur Wanderausstellung. Eppingen 2011, S. 7. (dort Abdruck der ersten Seite der Judenordnung von 1598 als Faksimile und Transkription)