Die Wehrbereichskommandos wurden 1956 aufgestellt. Bis 2001 waren sie Teil des Territorialheeres. Die von Befehlshabern geführten Kommandos sollten die territoriale Verteidigung in ihrem Wehrbereich organisieren. 2001 wurde das Territorialheer aufgelöst und die Wehrbereichskommandos wechselten vom Heer zur Streitkräftebasis. Dort übernahmen sie vor allem streitkräftegemeinsame Aufgaben im Bereich Führungsunterstützung und Logistik.
Mit Aufstellung der Bundeswehr wurden neben dem Heer mit dem Aufbau einer territorialen Wehrorganisation begonnen. 1956 wurde die Bundesrepublik in sechs Wehrbereiche unterteilt, die jeweils eines oder mehrere Länder umfassten. 1956 begann die Aufstellung „territorialer Kommandostäbe“ für jeweils einen Wehrbereich, die 1957 in „Wehrbereichskommando“ umbenannt wurden. Sie unterstanden bis 1969 dem Kommando Territoriale Verteidigung, das samt seiner nachgeordneten Dienststellen neben Marine, Luftwaffe und Heer einen eigenen Bereich der Bundeswehr bildete.
Organisation
Aufgestellt wurden 1956 folgende Wehrbereichskommandos:
Aktive Truppenteile: im Frieden bereits voll aufgestellt. Ihr Material war vollständig vorhanden. Das Personal war überwiegend vorhanden und wurde im Spannungs- oder Verteidigungsfall noch mit einzelnen Reservistenergänzt (personelle Mob-Ergänzung)
Teilaktive Truppenteile: im Frieden waren einzelne Teileinheiten voll präsent. Andere Teileinheiten waren nicht aktiv. Die aktiven Teileinheiten waren im Frieden teils anderen Truppenteilen unterstellt.
Nichtaktive Truppenteile: die Einheiten bestanden im Frieden nur aus Kaderpersonal. Häufig bestand der Kader nur aus dem Mob-Feldwebel, der die Mobilmachung vorbereitete, und zwei bis drei zivilen Mitarbeiter zur Instandhaltung des eingelagerten Wehrmaterials. Das eigentliche Personal bestand aus eingeplanten Reservisten, die erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen worden wären. Das Wehrmaterial war teils eingelagert (vor allem Waffen und Waffensysteme), anderes Material wie z. B. zivile Kraftfahrzeuge war ebenfalls nur eingeplant und wären ebenso einberufen worden (materielle Mob-Ergänzung). Nicht aktive Truppenteile mit eingelagertem Material wurden auch als Geräteeinheiten bezeichnet.
Eine Sonderform nicht aktiver Truppenteile waren gekaderte Truppenteile: der Großteil des Führungskaders diente im Frieden in aktiven Truppenteilen (auch als „Couleur-Truppenteile“ bezeichnet). Wehrübungen wurden durch diese aktiven Truppenteile unterstützt und häufig mit deren Material durchgeführt. Im Verteidigungsfall hätte das Kaderpersonal die Führung der Teileinheiten des nicht aktiven Truppenteils übernommen.
Neben den fachlichen und truppendienstlichen Anforderungen zur Führung der unterstellten Truppenteile erforderten die Planungsarbeiten eine sehr genauen Kenntnis von „Land und Leuten“. Im Verteidigungsfall war die Zusammenarbeit mit den in Westdeutschland operierenden Korps der Central Army Group, Northern Army Group und LANDJUT vorgesehen.
Das Wehrbereichskommando hatte im Frieden alle Maßnahmen vorzubereiten und im Spannungs- oder Verteidigungsfall zu ergreifen, die geeignet waren:
sich selbst über die Lage der zivilen Verteidigung, die militärische Lage und die Infrastrukturlagezu unterrichten und Truppen, die sich im Wehrbereich aufhalten, zivile Behörden oder unmittelbar die Bevölkerung über die militärische Lage und die Maßnahmen und Absichten des Feindes zu unterrichten und vor den Auswirkungen von ABC-Kampfmitteln zu warnen;
bestimmte Objekte, Verkehrswege und Räume
gegen Beeinträchtigung ihrer Nutzung durch Feindeinwirkung zu Lande zu schützen, insbesondere „Empfindliche Punkte“;
zur Nutzung bereitzustellen und bereitzuhalten, insbesondere militärische und zivile Infrastruktur von militärischem Interesse, oder freizuhalten durch Verkehrslenkung und Lenkung von Bevölkerungsbewegungen;
für Unbefugte oder Feind zu sperren oder ihre Funktion zu lähmen;
Das Wehrbereichskommando hatte ferner auf Anforderung
die Streitkräfte durch Bereitstellen von militärischen Kräften oder von Hilfsmitteln aus dem zivilen Bereich, insbesondere von Dienstleistungen und Material zu unterstützen, um dadurch
die Funktionsfähigkeit von Kampf-, Führungs- und Versorgungsanlagen und -einrichtungen wiederherzustellen, oder
die zivilen Behörden bei ihren Maßnahmen zur Zivilverteidigung, insbesondere zur Wiederherstellung von Anlagen und Einrichtungen von militärischem Interesse zu unterstützen, um dadurch
oder die Bevölkerung vor Feindeinwirkung zu schützen,
oder die Versorgung der Bevölkerung oder der Truppe sicherzustellen.
Heeresstruktur 3 (1970 bis 1980)
1969 wurde das Kommando Territoriale Verteidigung außer Dienst gestellt. Die Aufgaben der territorialen Verteidigung wurden vom Heer übernommen und neben dem Feldheer als eigener Teilbereich des Heeres unter der Bezeichnung „Territorialheer“ geführt. Die Wehrbereichskommandos wurden 1969 den neu aufgestellten TerritorialkommandosSchleswig-Holstein, Nord und Süd unterstellt.
Die Art und Stärke der den Wehrbereichskommandos neben den Verteidigungsbezirkskommandos direkt unterstellten Truppenteile war in der Heeresstruktur 3 unterschiedlich und richtete sich teilweise nach geographischen Gegebenheiten (Küste, wichtige Flussübergänge für Nachschubstraßen (Main Supply Road) oder Eisenbahntransportlinien), teilweise nach militärischen Notwendigkeiten (Anteil der Rückwärtigen Kampfzone (Rear Combat Zone) im Raum des Wehrbereichskommandos und Entfernung zu den Grenzen zum Ostblock). Immer wurden ihnen im Laufe der weiteren Aufstellung der Bundeswehr die Truppenübungsplatzkommandanturen, Feldjägerkräfte, Transport- und Lazarettverbände unterstellt.
Militärgeografischer Dienst (Erstellung des Kartenmaterials und die Versorgung aller Truppenteile der Bundeswehr innerhalb des Wehrbereiches mit Karten)
Fernmeldewesen (Planung und Einrichtung der ortsfesten bundeswehreigenen Fernmeldeanlagen und -verbindungen. Dazu unterstanden ihr Fernmeldekommandanturen am Sitz der Oberpostdirektionen),
Militärisches Kraftfahrwesen (Zulassung der Kraftfahrzeuge der Bundeswehr und Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO)
Wehrbereichbibliothek.
Auf Grund der Mittlerfunktion zwischen Bundeswehr und ziviler Verwaltung einerseits und alliierten Truppen andererseits gehörten zur Abteilung G3 entsprechende große Verbindungskommandos.
Heeresstruktur 4 (1980 bis 1992)
1982 wurden in der Heeresstruktur 4 die Heimatschutzkommandos in sechs teilaktive Heimatschutzbrigaden umgegliedert. Sechs neu aufgestellte nicht aktive Heimatschutzbrigaden ergänzten die teilaktiven Heimatschutzbrigaden. Die Heimatschutzbrigaden unterstanden unmittelbar den Wehrbereichskommandos. Die Heimatschutzbrigaden 51 und 56 wurden bald nach der Aufstellung dem Feldheer zugeordnet.
Zum 1. Juli 1991 wurden die Wehrbereichskommandos mit den Stäben der aufzustellenden Divisionen in Ostdeutschland im Vorgriff auf die kommende Heeresstruktur fusioniert und in „Division / Wehrbereichskommando VII“ und „Division / Wehrbereichskommando VIII“ umbenannt.
Heeresstruktur 5 (ab 1992) und weitere Entwicklung
Im Rahmen der Heeresstruktur 5 (N)[3] (1993–1997) wurden die Wehrbereichskommandos als eigenständige Kommandobehörden aufgelöst und ihre Stäbe mit bestehenden Divisionsstäben fusioniert. Die fusionierten Verbände erhielten folgende Bezeichnungen:
Die Wehrbereiche blieben in ihrem Zuschnitt unverändert bestehen. Nur befand sich der Sitz des „Wehrbereichskommando V / 10. Panzerdivision“ nicht in der Landeshauptstadt Stuttgart, sondern in Sigmaringen. Die Territorialkommandos wurden 1994 außer Dienst gestellt. Die fusionierten Verbände wurden den deutschen Korps unterstellt und damit mittelbar dem neu aufgestellten Heeresführungskommando.
Der größte Teil der nicht aktiven Verbände und Einheiten der bisherigen Wehrbereichskommandos wurde aufgelöst, einzelne als sogenannter „WBK-Anteil“ innerhalb der Division ausdrücklich gekennzeichnet. Die neuen Stäbe erhielten einen zusätzlichen „Stellvertretenden Divisionskommandeur und Kommandeur WBK-Truppen“ (ab 1996 umbenannt in „Stellvertretender Befehlshaber und General Nationale Territoriale Angelegenheiten“). Im Spannungsfall wären die Stäbe der Wehrbereichskommandos in einen mobilen, der NATO unterstellten Divisionsstab und einen nationalen, am Standort verbleibenden Stab Wehrbereichskommando geteilt worden. Die Truppenteile wären entsprechend unterstellt worden.
Als Beispiel kann die Gliederung des Jägerregiments 10 „Linzgau“ des „Wehrbereichskommandos V / 10. Panzerdivision“ betrachtet werden: Im Frieden unterstanden alle vier Bataillone dem Regiment. Das aktive Jägerbataillon 101, das teilaktive Jägerbataillon 102 und das nicht aktive Sicherungsbataillon 108 (vorgesehen zur Sicherung der Divisions-Gefechtsstände) wären bei der 10. Panzerdivision geblieben. Das nicht aktive Jägerbataillon 852 wäre dem Wehrbereichskommando V unterstellt worden.
Zum 1. Oktober 1997 wurde das „Wehrbereichskommando VIII / 14. Panzergrenadierdivision“ getrennt. Die 14. Panzergrenadierdivision bestand als eigenständige Division fort. Das Wehrbereichskommando VIII wurde zum 1. Oktober 1997 – früher als alle anderen Wehrbereichskommandos – aufgelöst. Die Organisation der territorialen Verteidigung im aufgelösten Wehrbereich wurde den Wehrbereichskommandos I und VII übertragen.
Wechsel in die Streitkräftebasis und Neugliederung (2001 bis 2006)
Im Rahmen der Umgliederung zur „von Grund auf erneuerten Bundeswehr“ 2001 wurde das Territorialheer aufgelöst und verbliebene nationale Strukturen und Aufgaben in den neu geschaffenen OrganisationsbereichStreitkräftebasis eingegliedert. Die Verantwortung für die „Nationalen Territorialen Aufgaben“ wechselte am 1. Oktober 2001 vom Heeresführungskommando zum neuen Streitkräfteunterstützungskommando, neuer „Nationaler Territorialer Befehlshaber“ wurde der Befehlshaber des Streitkräfteunterstützungskommandos. Gleichzeitig wurden die „Wehrbereichskommandos / Divisionen“ defusioniert und die Anzahl der Wehrbereiche und Wehrbereichskommandos von sieben auf vier reduziert. Die vier Wehrbereichskommandos wurden dem Streitkräfteunterstützungskommando unterstellt. Einzelne Verteidigungsbezirkskommandos und die noch bestehenden nichtaktiven Truppenteile der Wehrbereichskommandos wurden aufgelöst.
Da die verbliebenen Verteidigungsbezirkskommando ihre alte Nummer (die erste Ziffer zeigte die Zugehörigkeit zum ursprünglichen Wehrbereichskommando) behielten, war mit deren Zuordnung zu den neuen Wehrbereichskommandos die Neuordnung nachvollziehbar.
Aufstellung Landeskommandos und Schwerpunktbildung (2006 bis 2013)
Mit der Auflösung der Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) und gleichzeitiger Aufstellung der Landeskommandos (LKdo) im Jahr 2007 nahmen die Wehrbereichskommandos im Wesentlichen ihre Zielstruktur 2010 im Rahmen der „Transformation der Bundeswehr“ ein.[5] Stabssitze und Kommandobereiche der Wehrbereichskommandos blieben unverändert. Folgende jeweils für ein Land zuständige Landeskommandos wurden aufgestellt:
In den Ländern, in denen die vier Wehrbereichskommandos stationiert waren, waren die Landeskommandos in die Wehrbereichskommandos integriert. Den Wehrbereichskommandos waren neben den Landeskommandos zur Bildung von Schwerpunkten verschiedene weitere Truppenteile und Dienststellen unterstellt. Der Schwerpunkt der Wehrbereichskommandos I „Küste“ und IV „Süddeutschland“ war die Logistik. Die Wehrbereichskommandos III und IV hatten die Führungsunterstützung als Schwerpunkt.
↑ abSebastian Wanninger, Sina Pawlowski: Zweite Ebene erreicht. streitkraeftebasis.de, 4. Februar 2013, archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 10. Juni 2016.