Die beiden Teilflächen haben eine Größe von ca. 24 Hektar. Schutzzweck ist die Erhaltung der Wacholderheiden als Lebensgemeinschaft wildwachsender in ihrem Bestand bedrohter Pflanzen aus wissenschaftlichen Gründen und wegen ihrer besonderen landschaftlichen Eigenart. Das Gebiet wurde am 5. Februar 1981 von der Bezirksregierung Koblenz unter Schutz gestellt. Es trägt die Gebietsnummer „NSG-7137-008“.[2]