Vorsitzender des Obersten Gerichtshofes von Kanada ist der Chief Justice of Canada (englisch) bzw. Juge en chef du Canada (französisch). Dieser wird durch den Generalgouverneur auf Empfehlung des Premierministers ernannt. Wie die übrigen neun Richter muss er vor seiner Ernennung entweder an einem höheren Gericht in den Provinzen tätig gewesen sein, oder seit mindestens zehn Jahren einer Rechtsanwaltskammer angehören. Amtierender Vorsitzender ist seit dem 18. Dezember 2017 Richard Wagner, der dem Obersten Gericht seit 2012 angehört.
Aufgaben
Der Chief Justice präsidiert den kanadischen Justizrat, der sich aus den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aller höheren Gerichte auf Provinz- und Bundesebene zusammensetzt. Dieser Rat organisiert Seminare, koordiniert die Diskussion zu aktuellen juristischen Fragen und führt im Auftrag des Justizministers oder des Attorney General einer Provinz Untersuchungen über alle auf Bundesebene ernannten Richter durch.
Sollte der Generalgouverneur sterben, sein Amt nicht mehr ausüben können oder länger als einen Monat im Ausland weilen, übernimmt der Chief Justice – oder bei einer Vakanz der amtsälteste der übrigen Richter – kurzfristig das Amt eines Administrators von Kanada und übt alle Rechte und Pflichten eines Generalgouverneurs aus. Diese Situation traf bisher zweimal ein. 2005 ergab sich eine besondere Situation, als Beverley McLachlin Generalgouverneurin Adrienne Clarkson vertreten musste, da letztere sich einer Herzoperation unterziehen musste.
Darüber hinaus gehört der Chief Justice dem Beratungsgremium an, das über die Verleihung des Order of Canada entscheidet, den höchsten zivilen Orden des Landes. Allerdings enthält er sich bei der Aberkennung der Stimme, da dieser Schritt üblicherweise nur bei Personen notwendig ist, die von einem unteren Gericht strafrechtlich verurteilt wurden und im Falle einer Beschwerde an den Obersten Gerichtshof der Chief Justice in einem Interessenkonflikt stünde.
Liste der Vorsitzenden
Anmerkungen
- ↑ a b Richards und Fitzpatrick waren vor ihrer Ernennung zum Vorsitzenden nie einfache Richter (puisne justice, juge puîné) des Obersten Gerichtshofes. Alle anderen dienten einige Zeit als einfache Richter und wurden dann meist (aber nicht immer) gemäß ihrer Seniorität ernannt.
- ↑ a b Duff und Taschereau übernahmen nach dem Tod oder dem Rücktritt des Generalgouverneurs kurzfristig dessen Amt.
Weblinks