Der Volkstag war vom 6. Dezember 1920 bis zum 1. September 1939 das Parlament der Freien Stadt Danzig. Dieser bestand zunächst (I.–III. Volkstag) aus 120, später (IV.–VI. Volkstag) aus 72 Abgeordneten, die im D’Hondt-Verfahren auf vier Jahre gewählt wurden. Aktives Wahlrecht: Männer und Frauen ab 20 Jahre im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte (Art. 8. Abs. 1 u. 3 DanV[1]). Das passive Wahlrecht hatten Männer und Frauen ab 25 Jahre mit aktivem Wahlrecht (Art. 8 Abs. 2 DanV). Wahlsystem: eine Stimme je Wähler, ein Wahlkreis.
Der Danziger Volkstag tagte im Gegensatz zu den meisten anderen Parlamenten, die feste und zeitlich begrenzte Tagungen abhalten, als ständige Institution. Der Volkstag wählte den Senat der Freien Stadt Danzig als Regierung der Freien Stadt Danzig (Exekutive).
Der I. Volkstag amtierte vom 6. Dezember 1920 bis zum 31. Dezember 1923. Er wählte am 6. Dezember 1920 den Senat Sahm I. Er wurde von einer bürgerlichen Koalition aus DNVP, ZentrumDDP und der ebenfalls liberalen Freien Wirtschaftlichen Vereinigung gebildet. Die Sozialdemokraten standen in Opposition.
Am 18. November 1923 fand die Volkstagswahl in Danzig 1923 zum II. Volkstag statt. Der zweite Volkstag amtierte vom 1. Januar 1924 bis 31. Dezember 1927.
Am 13. November 1927 fand die Volkstagswahl in Danzig 1927 zum III. Volkstag statt. Der dritte Volkstag amtierte vom 1. Januar 1928 – 15. November 1930. Mit der Verfassungsänderung vom 4. Juli 1930 wurde der Volkstag von 120 auf 72 Mitglieder verkleinert. Weiterhin sah das Gesetz zur Verfassungsänderung eine Auflösung des Volkstages und eine Neuwahl in der neu bestimmten Größe vor.
Die vorgezogene Volkstagswahl in Danzig 1930 zum IV. Volkstag fand am 16. November 1930 statt. Der vierte Volkstag amtierte vom 16. November 1930 bis 27. Mai 1933. Mit der Volkstagswahl in Danzig 1933 am 28. Mai 1933 erfolgte auch in Danzig die Machtergreifung der Nationalsozialisten. Die NSDAP hatte eine absolute Mehrheit erhalten. Der fünfte Volkstag amtierte vom 28. Mai 1933 bis zum 6. April 1935. Bedingt durch den Status der Freien Stadt Danzig (die Verfassung stand unter dem Schutz des Völkerbundes) konnte die Gleichschaltung der demokratischen Institutionen nicht sofort erfolgen. Die NSDAP ließ daher am 7. April 1935 eine vorgezogene Volkstagswahl in Danzig 1935 zum 6. Volkstag durchführen. Trotz massiver Beeinflussung und Wahlfälschung gelang es die Nationalsozialisten jedoch nicht, eine verfassungsändernde Mehrheit zu erhalten. Dieser amtierte vom 7. April 1935 bis zum Ende der Freien Stadt Danzig am 1. September 1939. Mit Drohungen, Verhaftungen und Bestechung wurden einige demokratische Abgeordnete zum Übertritt zur NSDAP gezwungen und die demokratischen Parteien verboten.
a Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung. b FrVgg c DPWF d NSDAP und Vrp e Davon DVG „Landliste“ 2,68 %, 3 Sitze, DVG „Stadtliste“ 0,71 %. f Davon Polen 2,41 %, 2 Sitze, PKP 0,82 %. g Davon Polen 2,04 %, 1 Sitz, PLM 1,11 %, 1 Sitz. h „Liste Weise“
Ergebnisse
19. Januar 1919
Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung
Volkstag. In: Gedanopedia, abgerufen am 25. Juni 2023. (polnisch, übersetzt, mit einigen Abbildungen, siehe auch Tabelle: Volkstagsabgeordnete 1920–1939 / Tabela: Posłowie do Volkstagu w latach 1920–1939*)
Einzelnachweise
↑Verfassung der Freien Stadt Danzig in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1922, Digitalisat eines Druckes