Bereits seit dem 19. Jahrhundert war Darmstadt Sitz eines Verwaltungsgerichts. 1875 wurde für das damalige Großherzogtum Hessen der Hessische Verwaltungsgerichtshof errichtet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Verwaltungsgericht Darmstadt am 15. Oktober 1946 als Gericht von Groß-Hessen – noch vor Entstehung des Landes Hessen – begründet. Vorangegangen war eine entsprechende Anordnung der Amerikanischen Militärregierung und ein Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Süddeutsches VVG) vom 6. August 1946.[1] Erster Direktor wurde der frühere Innen-, Finanz- und Justizminister des Volksstaates Hessen, Ferdinand Kirnberger.
Das Gericht ist in einem Gebäude in der Julius-Reiber-Straße untergebracht.
Historische Quellen
Das ältere Schriftgut des Verwaltungsgerichts Darmstadt wird im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt aufbewahrt (Bestand H 15 Darmstadt). Der Bestand enthält nicht nur Unterlagen zur Anfangszeit des Gerichtes, etwa in Gestalt einer Akte zur Amtstracht in den 1940er Jahren, sondern auch eine Fülle von Prozessakten. Der Bestand ist zu großen Teilen bereits verzeichnet und online recherchierbar.[2]
Literatur
Richterinnen und Richter der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Hrsg.): Fünfzig Jahre hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit. Festschrift zum 50. Jahrestag der Errichtung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel sowie der Verwaltungsgerichte Darmstadt, Kassel und Wiesbaden. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Kassel 1997.
↑Gerfried Schiffmann: Die Bedeutung der ehrenamtlichen Richter bei Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Band 53 von Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Duncker & Humblot, 1974, ISBN 978-3-42843135-9, S. 86