Die Anfänge der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg liegen in Preußen des Jahres 1872. Die Nationalsozialisten beseitigten diese jedoch praktisch vollständig. Abgesehen von der kurzen Existenz des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtshofes in Potsdam zwischen 1947 und 1952 gab es in Brandenburg bis zur Deutschen Einheit 1990 keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Erst 1993 wurde diese von der Landesregierung auch organisatorisch verselbständigt.[2]
Gerichtsgebäude
Das Gericht ist zusammen mit anderen Behörden und Gerichten im Behördenzentrum Südeck in der Vom-Stein-Straße 27 untergebracht.
↑FRÜHER RICHTERIN, JETZT VERFASSUNGSSCHUTZ-CHEFIN: Stationen einer Karriere. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 12. Mai 2023]).