Die Verwaltungsbezirke (serbischУправни окрузиUpravni okruzi) sind in Serbien die örtlichen Zuständigkeitsbereiche derjenigen staatlichen Verwaltungsbehörden, die außerhalb der Amtssitze der Ministerien einzelne Verwaltungsaufgaben erledigen.
Errichtung und Organisation
Die Errichtung der Verwaltungsbezirke ist im Gesetz über die staatliche Verwaltung vorgesehen, die im Einzelnen durch die Verordnung über die Verwaltungsbezirke erfolgte. Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsbezirke ist jeweils durch die Hoheitsgebiete mehrerer Gemeinden definiert. Zudem wurde jeweils eine Gemeinde des Verwaltungsbezirks zum zentralen Verwaltungssitz bestimmt, in dem die Ministerien in der Regel ihre Außenstellen einrichten.
Den Verwaltungsbezirken steht jeweils ein leitender Beamter vor, der durch die Regierung für fünf Jahre ernannt wird und die Tätigkeit der Außenstellen insbesondere koordiniert und beaufsichtigt.
Aufgaben
Den Außenstellen in den Verwaltungsbezirken können durch Dienstordnung der jeweiligen, sachlich zuständigen Ministerien eine oder mehrere der folgenden Aufgaben übertragen werden, wovon in der Regel auch Gebrauch gemacht wird:
erstinstanzliche Entscheidung in Verwaltungssachen
Entscheidung über Widersprüche in Verwaltungssachen, wenn erstinstanzlich eine nichtstaatliche Verwaltungsbehörde entschieden hat
Aufsicht über nichtstaatliche Verwaltungsbehörden
Verwaltungsbezirke
Da alle Ministerien ihren Amtssitz in der Hauptstadt Belgrad haben, wird deren Hoheitsgebiet von keinem Verwaltungsbezirk erfasst.
Da Serbien die Unabhängigkeit des Kosovo nicht anerkennt, bestehen aus serbischer Sicht auch noch folgende Bezirke. Die Republik Kosovo ist hiervon abweichend in die Bezirke im Kosovo gegliedert.