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Verkehrsregelung bezeichnet die Regelung des Verkehrsflusses eines Verkehrsträgers. Sie wirkt auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ein, mit dem Ziel, den Ablauf des Verkehrs flüssig und sicher zu ermöglichen, bzw. zu verbessern.
Verkehrsregelungen können durch technische oder bauliche Einrichtungen (z. B. Verkehrszeichen) oder von Personen durchgeführt werden. Dies geschieht allgemein (Verkehrsführung) oder ereignisbezogen (z. B. nach Unfällen). Verkehrsregelungen finden in allen Bereichen, in denen Verkehr mit Fahrzeugen vorkommt, also zu Lande, im Wasser als auch in der Luft, statt.
Zur Aufrechterhaltung des Verkehrsablaufs auf Straßenabschnitten existieren vielerorts Umleitungsempfehlungen. Auf Schnellstraßen trifft man auch häufig Geschwindigkeitsregelungen an.
Wird die Kapazität einer Straße durch das vorhandene Verkehrsaufkommen überschritten, kann ein Zusammenbruch des Verkehrsablaufes nur durch Umleitung von Fahrzeugen verhindert werden. Umleitungsempfehlungen existieren in statischer und dynamischer Form. Die Verkehrsschilder „Bedarfsumleitung“ (Nr. 460) und „Umlenkungspfeil“ (Nr. 467) repräsentieren die statische Form. Durch Wechselverkehrszeichenanlagen können Umleitungsempfehlungen auch dynamisch gegeben werden. Manche modernen Autos besitzen auch schon technische Geräte, die dem Fahrer individuell eine Umleitung vorschlagen können.
Mit Hilfe von Wechselverkehrszeichenanlagen, die adaptiv je nach Verkehrszustand zeitlich veränderliche Geschwindigkeitsbeschränkungen anzeigen können, ist es möglich, den Verkehr zu stabilisieren und dadurch einen Zusammenbruch des Verkehrsablaufs (siehe Verkehrsstau) zu verhindern. Dies wird durch eine Harmonisierung der Geschwindigkeiten der Fahrzeuge erreicht. Oftmals sind auch statische Geschwindigkeitsbegrenzungen in Form von Verkehrszeichen ausreichend.
Im Luftverkehr wird die Bewegung der Luftfahrzeuge durch Anweisungen der Flugsicherung geregelt, am Boden auch durch die Rollwegweiser. In der militärischen Luftfahrt sind unterstellte Piloten unter Umständen auch den Befehlen des Staffelführers verpflichtet.