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Von Verbreitungsverbot spricht man, wenn aufgrund strafrechtlicher Vorschriften bestimmte Inhalte nicht verbreitet werden dürfen.
Das Verbreitungsverbot erstreckt sich grundsätzlich auf alle Inhalte, die gegen einen Straftatbestand verstoßen. Vom Verbreitungsverbot erfasst werden:
Neben den genannten Inhalten, für die ein absolutes Verbreitungsverbot gilt, gibt es Inhalte, die einem eingeschränkten Verbreitungsgebot unterliegen. Hierbei spielen vor allem die Bestimmungen des Jugendschutzes eine Rolle, die die Verbreitung oder Zugänglichmachung bestimmter Inhalte – beispielsweise einfache Pornografie – an Kinder und Jugendliche untersagen (§ 184 StGB, Jugendschutzgesetz).
Siehe auch