Mit der Rheinbundakte von 1806 fiel die staatliche Hoheit über Umpfenbach dem Großherzogtum Baden zu. Im Herbst 1810 kam es zu einem Dreiecksgeschäft zwischen dem Kaiserreich Frankreich, dem Großherzogtum Hessen(-Darmstadt) und dem Großherzogtum Baden. Baden stellte dabei eigene Gebietsteile zur Disposition von Frankreich, das diese dann mit einem Staatsvertrag vom 11. November 1810[3] an das Großherzogtum Hessen weitergab.[4] Das hessische Besitzergreifungspatent datiert auf den 13. November 1810[5] und umfasste auch Umpfenbach, das damals den Grafen von Trauttmansdorff gehörte.[6]
1817 wurde Umpfenbach vom Großherzogtum Hessen(-Darmstadt) an das Königreich Bayern abgetreten.[7]
↑ Art. 2 Nr. 5 Staatsvertrag vom 11. November 1810 (Schmidt, S. 36).
↑L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 68.