Das Ultraleichtfluggelände liegt etwa 1,2 km nordwestlich von Gössenheim.[1]
Flugbetrieb
Das Ultraleichtfluggelände besitzt eine Betriebsgenehmigung für Ultraleichtflugzeuge mit funktionierender Bordfunkausrüstung.[1] Es dient dem Betrieb von Ultraleichtflugzeugen des Platzhalters und mit dessen Zustimmung (PPR) auch dem Verkehr und Betrieb von Ultraleichtflugzeugen Dritter.[1][2] Das Ultraleichtfluggelände ist mit einer 360 m langen und 20 m breiten Start- und Landebahn aus Gras (Richtung 10/28) ausgestattet.[1][2]
↑ abcdefRegierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern: Genehmigung zur Anlegung und zum Betrieb des Sonderlandeplatzes (UL) Gössenheim. In: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (Hrsg.): Nachrichten für Luftfahrer 1-1911-20. 30. März 2020.