Das Ultraleichtfluggelände besitzt eine Betriebsgenehmigung für Luftsportgeräte mit Ausnahme von Sprungfallschirmen.[1] Es ist mit einer 300 m langen und 15 m breiten Start- und Landebahn aus Gras (Richtung 09/27) ausgestattet.[1] Es dient dem Betrieb mit Luftsportgeräten des Platzhalters.[1]
Geschichte
Das Ultraleichtfluggelände Eimbeckhausen wurde am 17. Dezember 2008 genehmigt.[1]
↑ abcdefNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Sonderlandeplatzes für Luftsportgeräte Eimbeckhausen. In: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (Hrsg.): Nachrichten für Luftfahrer 1-572-15. 14. Oktober 2015.