Trauerhallen werden von den Kommunen ganz unterschiedlich bezeichnet, z. B. auch als Feierhallen, in Schweizer Hochdeutsch und selten in badischen Dialekten: Abdankungshallen; oder im Hinblick auf kirchliche Bestattungen als Aussegnungshallen, Einsegnungshallen oder Friedhofskapellen, selbst wenn das Bauwerk weder im Eigentum einer Kirche steht noch speziell auf kirchliche Bestattungen ausgerichtet ist. Insbesondere bei einem als Friedhofskapelle bezeichneten Gebäude ist daher nicht von vorneherein klar, ob es sich tatsächlich um eine „Kapelle“ im eigentlichen Sinne handelt – also eine christliche Andachtsstätte, typischerweise auf einem konfessionellen Friedhof – oder um eine konfessionsunabhängige Trauerhalle.
Die Trauerhallen dienen heute auch meistens zur Aufbewahrung der Toten, entweder in Kühlkammern oder in Kühlboxen. Im Gebäude befindet sich oft ein Abstellraum für Geräte, die zur Beerdigung benötigt werden, wie z. B. den Wagen zum Transport des Sarges, den Versenkmechanismus etc. Trauerhallen wurden in den letzten Jahrzehnten von kommunaler Seite aus auf fast allen Friedhöfen gebaut, da die Aufbahrung der Toten zu Hause nur eingeschränkt oder nicht mehr erlaubt war. Doch auch private Unternehmen sind bei der Errichtung von Trauerhallen, die allen Konfessionen offenstehen und an keine zeitlichen Bedingungen des Friedhofbetriebes gebunden sind, beteiligt. Solche Einrichtungen werden in der Werbung oft Haus des Abschieds genannt.[7] Hier kann auch den unterschiedlich gearteten Trauerzeremonien der verschiedenen Religionen und Weltanschauungen Rechnung getragen werden.
Manche Trauerhallen sind mit einem Glockenturm versehen.
Bestimmungen
Die Verwendung der Trauerhalle wird durch die kommunalen Friedhofssatzungen geregelt.
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