Die Translatio im katholischen Kirchenrecht ist der Verlust eines Kirchenamtes bei darauffolgender Übertragung eines neuen Kirchenamtes – also die Versetzung eines Geistlichen auf ein anderes kirchliches Amt.
Die Versetzung erfolgt in zwei Vorgängen: Der Aufgabe bzw. dem Entzug des bestehenden Amtes folgt die Verleihung des neuen Amtes. Wirksam wird die Versetzung mit der Inbesitznahme des neuen Amtes. Eine Versetzung kann auch gegen den Willen des Amtsinhabers erfolgen, bedarf dafür aber eines schwerwiegenden Grundes.
Literatur
- Codex Iuris Canonici 1983, v. a. Buch I, Titel IX, Kapitel II, Artikel 2: Versetzung (Can. 190–191)
- Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg im Breisgau 1993–2001, Bd. 10, Sp. 717f.
- Christoph Ohly: Das Kirchenamt in: Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz (Hgg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 2015, S. 234–251
- Sebastian Scholz: Transmigration und Translation : Studien zum Bistumswechsel der Bischöfe von der Spätantike bis zum Hohen Mittelalter (Kölner historische Abhandlungen Bd. 37). Böhlau, Köln 1992.