Nach der Novemberrevolution berief ihn die Staatsregierung des Freistaats Preußen am 10. Mai 1919 kommissarisch und am 1. Februar 1920 endgültig zum Landrat im Kreis Stolp.[5] Die Trennung von Stallupönen fiel ihm schwer. Unverheiratet geblieben, erlag er am 45. Stiftungstag seines gleich alten Corps einem Schlaganfall. Er hinterließ seine hochbetagte Mutter, seine Geschwister und seine vielen Freunde.[6]
„In schwerster Zeit, im Mai 1919, wurde ihm die Verwaltung unseres großen Kreises übertragen, in dessen Dienst er seine ganze Arbeitskraft stellte. Verehrt von der gesamten Bevölkerung des Kreises und der großen ihm unterstellten Beamtenschaft, geliebt von den vielen Freunden, die er in allen Ständen hatte, hat Landrat Kramer in vorbildlicher Weise sein auf reiche Erfahrungen gestütztes Können in nie versagender Arbeitsfreudigkeit dem Kreise gewidmet. Der ihm eigene Frohsinn ließ ihn nie verzagen, und wir beklagen es, daß es ihm nicht vegönnt war, seine weitausschauenden Pläne für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Wohlfahrtseinrichtungen des Kreises zur Ausführung zu bringen.“
– Nachruf des Kreisausschusses und des Kreistages Stolp
↑Rüdiger Döhler: Corpsstudenten in der Verwaltung Ostpreußens. Einst und Jetzt, Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung, Bd. 54 (2009), S. 245.