Die Technische Fraktion der Unabhängigen Abgeordneten – Gemischte Fraktion (engl.Technical Group of Independent Members, fr.Groupe technique des députés indépendants), kurz TGI oder TDI, war eine von 20. Juli bis 13. September 1999 und von 1. Dezember 1999 bis 4. Oktober 2001 im Europäischen Parlament bestehende Fraktion. Sie zählte bei der Gründung 29 Abgeordnete[1], ab 23. Juli 1999 18 Abgeordnete. Vorsitzende waren Gianfranco dell’Alba und Francesco Speroni.
Die Technische Fraktion der Unabhängigen Abgeordneten entstand in der Folge der Europawahl 1999. Auf Grund der Vorzüge eines Fraktionsstatus im Europäischen Parlament beschlossen die Abgeordneten der Alleanza Nazionale, Lista Emma Bonino, Lega Nord, Fiamma Tricolore, Euskal Herritarrok sowie des Front National und des Vlaams Blok eine gemeinsame technische Fraktion zu bilden. Die Technische Fraktion der Unabhängigen bestand mit dem Front National, der Alleanza Nazionale, der Fiamma Tricolore, der Lega Nord und dem Vlaams Blok überwiegend aus Abgeordneten des rechtskonservativen und rechtsextremen Spektrums, zählte aber mit der Lista Emma Bonino und der Euskal Herritarrok auch eine liberale und linksextremistische Gruppierung.
Nachdem mit Bezug auf Artikel 242 beim Europäischen Gericht erster Instanz erfolgreich Einspruch eingelegt worden war, wurde die Fraktion am 1. Dezember 1999 bis zur Gerichtsverkündung über den Artikel 230 wieder zugelassen. Am 2. Oktober 2001 entschied das Europäische Gericht erster Instanz zu Artikel 230, dass die Auflösung der Fraktion rechtmäßig war. Infolgedessen wurde die Fraktion am 4. Oktober 2001 aufgelöst. Am 11. Oktober 2001 kündigte Gianfranco dell’Alba an, Einspruch gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof einzulegen. Es folgte eine Klage am 11. Dezember 2001 von Jean-Claude Martinez als Einzelperson, die am 11. November 2003, und eine Klage vom Front National am 17. Dezember 2001, die am 29. Juni abgewiesen wurde. Ergebnis der zahlreichen Gerichtsurteile war, dass eine offensichtlich gemischte Fraktion „fehlender politischer Zugehörigkeit“ rechtlich nicht gedeckt ist.