Das Naturschutzgebiet entstand am 10. Oktober 1995 durch Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Diese Verordnung wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 20. Oktober 1995 veröffentlicht und trat danach in Kraft. Das SPA-Gebiet wurde 2001 eingerichtet und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegt.
Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung die Erhaltung und Förderung
eines Muschelkalksteinbruches mit einem Stollensystem als Lebensraum verschiedener, in großer Individuenzahl vorkommender Fledermausarten, denen das Schutzgebiet nicht nur als Sommer- und Winterquartier, sondern auch als Basis zum Austausch mit anderen Lebensräumen, z. B. dem Heidelberger Schloß dient;
zeitweise bis dauernd wasserführender Gewässer als aquatischer Lebensraum, insbesondere für seltene, vom Aussterben bedrohte Amphibienarten wie der Wechselkröte und der Gelbbauchunke sowie als Standort seltener und bedrohter Pflanzenarten;
eines einzigartigen Mosaiks, unterschiedlicher, sich ergänzender und vernetzter Lebensräume auf kleiner Fläche, insbesondere von Felswänden, Trocken- und Magerrasen, Säumen und Gebüschen, für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 599–601