Abteilung XV: Allgemeine Strafsachen, Verfahren gegen Rechtsanwälte und Notare[6]
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist für die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Osnabrück, Bersenbrück, Bad Iburg, Nordhorn, Lingen, Meppen und Papenburg zuständig. Dies entspricht insgesamt dem Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Osnabrück. Insbesondere die allgemeinen Abteilungen sind dabei nach dem Tatortprinzip für unterschiedliche Amtsgerichtsbezirke zuständig. Für einige Deliktsfelder, wie etwa Wirtschaftskriminalität, bestehen Sonderabteilungen bzw. -dezernate, die unabhängig vom Tatortprinzip die Ermittlungsführung bzw. ggf. Anklage verantworten. Über den Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Osnabrück hinaus ist die Staatsanwaltschaft Osnabrück für Korruptionsstraftaten und schwere Delikte aus dem Bereich der Computer- und Internetkriminalität im Gebiet Weser-Ems zuständig. Seit 2019 wurde bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück zudem mit der Abteilung XIV eine Zentralstelle für organisierte und bandenmäßige Wohnungseinbruchskriminalität eingerichtet.[11] Ferner fungiert Abteilung XIII der Staatsanwaltschaft Osnabrück als „Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen“. Diese ist örtlich zuständig für die Landgerichtsbezirke Osnabrück, Oldenburg und Aurich.
Personal
Im Jahr 2021 beschäftigt die Staatsanwaltschaft Osnabrück insgesamt 205 Mitarbeiter.[11]
Besondere mediale Bekanntheit erfuhr die Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgrund ihrer erfolgreichen Ermittlungen gegen den Windkraftunternehmer Hendrik Holt (und dessen Mittäter bzw. Gehilfen), durch dessen Festnahme im April 2020 möglicherweise weitere, ganz erhebliche Vermögensschäden vermieden werden konnten.
Ermittlungen gegen die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Im Jahr 2020 leitete die Staatsanwaltschaft Osnabrück ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitarbeiter der seit 2017 beim Zoll angesiedelten Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) ein. Hintergrund ist die mögliche unterlassene zeitgerechte Weiterleitung von relevanten Geldwäscheverdachtsmeldungen durch die FIU an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Im Zuge der Ermittlungen führte die Staatsanwaltschaft Osnabrück Durchsuchungen bei der FIU in Köln durch. Hinzu kamen Durchsuchungen im damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (heute Bundesministerium der Justiz) und im Bundesministerium der Finanzen am 9. September 2021.[14][15][16] Ziel der Durchsuchung in den Ministerien war es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück, einzelne Mitarbeiter der FIU zu identifizieren.[17] Die Durchsuchungen der beiden obersten Bundesbehörden erregten aufgrund der zeitlichen Nähe zur Bundestagswahl 2021 große Aufmerksamkeit und wurden im Wahlkampf thematisiert. Das Bundesjustizministerium legte gegen die Durchsuchung Beschwerde ein.
Das Landgericht Osnabrück entschied im Februar 2022, dass die Durchsuchung des Justizministeriums unverhältnismäßig und unangemessen gewesen sei, und hob den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 25. August 2021 auf. Das Landgericht Osnabrück bewertet die Stärke des Verdachts der Strafvereitelung im Amt als gering. Es hätten keine Anzeichen für ein Fehlverhalten innerhalb des Justizministeriums vorgelegen. Zudem hätten die begehrten Unterlagen der Staatsanwaltschaft Osnabrück bereits vorgelegen. Das Landgericht Osnabrück befand, dass die Anordnung der Durchsuchung in diesem Fall geeignet gewesen sei, das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen nicht unerheblich zu schädigen.[17][18]
Am 8. Juni 2022 gab das Verwaltungsgericht Osnabrück einer presserechtlichen Unterlassungsklage des Bundesministeriums der Justiz gegen die Staatsanwaltschaft Osnabrück statt. Gegenstand war dabei sowohl eine am Tag der Durchsuchung veröffentlichte Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft als auch eine am Tag darauf gegenüber der Zeitung Der Spiegel getätigte Aussage, die suggerierten, es würde gegen leitende Beamte der Bundesjustiz- und Finanzministerien ermittelt und die Räumlichkeiten der Behörden hätten aufgrund einer Verweigerung der Amtshilfe durchsucht werden müssen. Tatsächlich richtete sich das Ermittlungsverfahren nicht gegen Beamte des Bundesministerien, überdies hatten die Behörden die geforderten Unterlagen freiwillig herausgeben, so dass keine Durchsuchung der Räumlichkeiten stattfinden musste. Das Verwaltungsgericht untersagte der Staatsanwaltschaft die weitere Veröffentlichung der Pressemitteilung sowie die Wiederholung der Aussage gegenüber dem Spiegel, weil sie nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen.[19][20]
Im Mai 2023 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Ermittlungsverfahren gegen die FIU mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Demnach sei zuletzt gegen einen führenden Mitarbeiter ermittelt worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konzentrierten sich auf die Einführung eines risikobasierten Verfahrens bei der Auswertung der Geldwäscheverdachtmeldungen durch die FIU, welches nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht mit den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu vereinbaren war. Ein Rechtsirrtum des Beschuldigten konnte indes nicht ausgeschlossen werden, was zur Einstellung des Verfahrens führte.[21] Das Geldwäschegesetz wurde am 22. Dezember 2023 dahingehend geändert, dass die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nunmehr ausdrücklich einem risikobasierten Ansatz folgt (§ 28 Abs. 1 S. 2 GwG).
Sonstiges
Im Jahr 2003 startete die Staatsanwaltschaft Osnabrück in Kooperation mit der Stadt Osnabrück und der Polizei ein Pilotprojekt zur präventiven Gewinnabschöpfung. Dieses Modell wurde mittlerweile von mehreren Ländern auf Basis der Polizeigesetze übernommen.[22]
↑Präventive Gewinnabschöpfung Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport. Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 15/1624 vom 31. Oktober 2007. Abgerufen am 17. September 2021.